So schützen Sie sich gegen Betrüger im Internet

Im «Fake»-Webshop einkaufen

Falle 11: In extrem günstigen Webshops einkaufen
Eine nigelnagelneue Nintendo-Switch-Spielekonsole mit einem exklusiven Spielebundle für nur 99 Franken im Webshop zu kaufen, ist schon recht verlockend. Genau solche Köder legen kriminelle Anbieter von «Fake»-Webshops. Das sind Verkaufsportale, die Kunden mit besonders verbilligten Angeboten abzocken. Sie zielen auf Anwender, die dabei oft alle Sicherheitsbedenken vernachlässigen, und sofort zuzuschnappen wollen. Dadurch können Nutzer, schneller als man glaubt, Geld verlieren: Ein Klick, damit die Ware im Warenkorb liegt, danach schnell die Lieferadresse eingeben, und abschliessend per Vorauskasse bezahlen - das wars. Auf die Ware wartet man dann allerdings vergeblich, da der Shop eben real gar nicht exisitiert. Diese betrügerischen Shops zu erkennen, ist jedoch nicht immer ganz einfach. Wichtigste Regel: Meist sind solche Angebote, wenn sie eben so billig sind, zu günstig um tatsächlich auch vorhanden zu sein.
Fake-Shop: Bezahlt, aber keine Ware erhalten
Quelle: NMGZ
Weitere Indizien:
 Schauen Sie sich unbedingt die Aufmachung des Portals an. Gibt es Rechtschreibfehler, kommt das Design unsauber daher? Welche Informationen bietet das Impressum? Gibt es ein Kontaktformular oder eine Telefonnummer, unter der man den Anbieter (am besten vor dem Bezahlen) auch erreichen kann? Welche Bezahlmöglichkeiten werden angeboten? Vorauszahlung per Kreditkarte gewährt in der Regel keinerlei Schutz. Selbst bei Paypal-Bezahlungen müssen Sie auf der Hut sein. Will der Verkäufer, dass Sie im «Freunde-Modus» bezahlen, ist der Betrag, den Sie beim Kauf transferieren, nicht versichert. Das heisst, dass Sie bei Nichterhalt der Ware keinerlei Anspruch auf Erstattung haben. Nur wenn Sie die gewöhnliche Paypal-Bezahlung benutzen, bei der Gebühren (ca. 3 Prozent des Kaufbetrages, die dem Shop in Rechnung gestellt werden) fällig werden, ist der Kauf auch gegen einen Defekt der Ware, oder Betrugsversuch, wie den Nichterhalt, finanziell abgesichert. In diesem Online PC-Artikel finden Sie weitere Informationen.
Falle 12:  In öffentlichen WLANs surfen
Genial, wenn Sie in einem kostenlosen öffentlichen WLAN Ihre Bankgeschäfte tätigen, im Webshop einkaufen oder auch vertrauliche Daten per Mail austauschen? Der Zugang kostet ja nichts. Aber Vorsicht! Auch auf diese Schwachstelle haben es gewiefte Webgauner abgesehen. Ist das Netzwerk nämlich öffentlich und folglich nicht gesichert, können sie mit geeigneter Software Ihren gesamten Mailverkehr nicht nur 1:1 nachverfolgen, sondern auch Passwörter, Zugangsdaten oder auch geheime Daten «live» mitschneiden, auswerten und sich zunutze machen. Verzichten Sie unbedingt darauf, in öffentlichen WLANs solch vertrauliche Daten preiszugeben. Tipp: Nutzen Sie immer in öffentlichen WLAN-Bereichen (auch Hotspots genannt) einen sogenannten VPN-Client. Das ist eine Zusatzsoftware, die sich an Ihren Browser bindet, und übertragene Daten verschlüsselt und so nicht ohne weiteres mitgelesen werden können. Ausserdem kann eine gute VPN-Software auch vor anderen Hackerangriffen schützen. Hier und hier finden Sie zwei verschiedene NMGZ-Artikel, die zeigen, wie Sie solch eine Software einsetzen, und wie Sie auch beispielsweise verhindern, dass beim Surfen Spuren auf Ihrer Festplatte übrigbleiben.



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