Fake Shops: So werden die Kunden bestohlen
So erkennt man Fake Shops
- Auffällige URL: Passt der Name der Domain nicht zum Geschäft? Oder wurde eine bekannte .de-Adresse verfälscht, etwa durch eine .de.co-Domain?
- Bezahlverfahren: Kritisch sind Kauf auf Vorkasse sowie der Verzicht auf etablierte Schutzmechanismen wie Verified by Visa oder Paypal.
- Extrem niedrige Preise: Liegt das Preisniveau deutlich unterhalb dessen, was andere Marktteilnehmer fordern, ist Vorsicht geboten.
- Gütesiegel: Fake Shops verwenden oft gefälschte oder frei erfundene Gütesiegel. Ein Klick auf das Siegel sollte zur Seite der Zertifizierungsstelle führen.
- AGB und Impressum: Sind die AGB in schlechtem Deutsch oder auf Englisch gehalten, ist das auffällig. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist ebenfalls ein Warnhinweis.
Was man gegen Fake Shops unternehmen kann
- Strafanzeige: Betrug ist strafbar. Eine Strafanzeige nimmt jedes Polizeirevier entgegen. Viele Landeskriminalämter unterhalten spezielle Cybercrime-Abteilungen.
- Meldung an Hersteller: Markenhersteller haben ein grosses Interesse daran, dass mit ihrer Marke kein Schindluder getrieben wird. Sie nehmen entsprechende Hinweise gern entgegen.
- Meldung an die Denic: Wird eine Domain in betrügerischer Absicht betrieben, kann die Denic die Domain sperren. Dies gilt allerdings nur, wenn klare Beweise vorliegen und es sich um eine .de-Domain handelt.
- Fake Shop Watchlist: Das Österreichische Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) unterhält eine Liste von Fake Shops. Meldungen nimmt das ÖIAT entgegen unter www.watchlist-internet.at
- Abmahnung: Betreiber von Fake Shops verstossen regelmässig gegen das UWG. Shop-Betreiber könnten sie also wettbewerbsrechtlich abmahnen. Im Zweifel scheitert das aber an einer zustellfähigen Adresse. Auch die Whois-Daten für die verwendete Domain sind meist gefälscht.