Dienst ÜPF 25.02.2015, 06:53 Uhr

Rückgang der Schweizer Fernmeldeüberwachungen

Im Jahr 2014 haben die Schweizer Strafverfolgungsbehörden rund 10 Prozent weniger Überwachungsmassnahmen beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) angeordnet als im Vorjahr.
Insgesamt waren es 9'679 Überwachungsmassnahmen. Ebenso zurückgegangen sind die Anordnungen zur Suche und Rettung von vermissten Personen (Notsuchen) und die Auskunftserteilungen, wie die Behörde informierte.

Sowohl die von den Strafverfolgungsbehörden beim Dienst ÜPF angeordneten Echtzeitüberwachungsmassnahmen (Mithören von Telefonaten bzw. Mitlesen von E-Mails), wie auch die rückwirkenden Überwachungsmassnahmen (Verbindungsnachweise) haben abgenommen. 2014 wurden 3'344 Echtzeitüberwachungen angeordnet (gegenüber 3'770 im Vorjahr) und 6'335 rückwirkende (gegenüber 6'872 im Vorjahr). Dabei ist zu beachten, dass häufig auf eine Person mehrere Überwachungsmassnahmen fallen, beispielsweise wenn diese mehrere Telefone benutzt.

Weniger Notsuchen
Die Anzahl Notsuchen haben gegenüber dem Vorjahr um rund 10 Prozent auf 462 abgenommen. Der Zweck dieser Massnahmen ist die Suche und Rettung von vermissten Personen.

Rückgang detaillierter Auskünfte, mehr Telefonbuchabfragen
Die Strafverfolgungsbehörden haben im Jahr 2014 insgesamt auch weniger Auskünfte beim Dienst ÜPF eingeholt. Die technisch-administrativen Auskünfte (detaillierte Angaben zu Fernmeldeanschlüssen, Teilnehmeridentifikationen) verzeichneten einen Rückgang von rund 9 Prozent auf 4'478. Die einfachen Auskünfte (Telefonbuchabfragen, IP-Adressen-Abfragen) wurden hingegen etwas häufiger verlangt. Sie sind um knapp 4 Prozent auf 198'019 gestiegen.

Drogenhandel und Vermögensdelikte
Rund 40 Prozent dieser Überwachungsmassnahmen wurden von den Strafverfolgungsbehörden angeordnet, um schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufzuklären. Ein Drittel betrifft schwere Vermögensdelikte. Der Rest teilt sich auf diverse Deliktsarten auf, darunter schwere Gewalt- und Sexualdelikte.

Weniger Gebühren und Entschädigungen
Für die Massnahmen entrichteten die Strafverfolgungsbehörden insgesamt CHF 13'634'589 Gebühren, rund 8 Prozent weniger als im Vorjahr. Den Post- und Fernmeldedienstanbieterinnen wurden Entschädigungen in der Höhe von CHF 10'135'592 vergütet. Das sind rund 2 Prozent mehr als 2013. Hierbei ist zu beachten, dass die Statistik jene Überwachungen aufführt, welche 2014 angeordnet wurden. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt jedoch erst mit Abschluss der Überwachungsmassnahme, d.h. teilweise erst im Jahr 2015.

Die auf der Website des Dienstes ÜPF veröffentlichte Statistik führt detailliert alle angeordneten Überwachungsmassnahmen und Auskunftserteilungen auf, welche von den Strafverfolgungsbehörden im Jahr 2014 angeordnet wurden.



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