Andere Meinung als der Bundesrat
30.09.2018, 12:44 Uhr
Nationalrat will Netzneutralität im Gesetz verankern
Der Nationalrat will die Anbieter dazu verpflichten, alle Daten bei der Übertragung im Internet gleich zu behandeln. Er hat am Freitag eine Bestimmung zur Netzneutralität gutgeheissen.
Im Nationalrat stand heute eine Bestimmung zur Netzneutralität auf dem Programm. Diese sieht vor, dass alle Daten bei der Übertragung im Internet gleich behandelt werden sollen. Die grosse Kammer hat diese gutgeheissen und will die Anbieter dazu verpflichten. Sie folgte damit oppositionslos seiner Kommission. Ein Antrag, die Bestimmung zu streichen, wurde zurückgezogen. Der Bundesrat möchte dagegen lediglich Transparenz schaffen. So sollen die Anbieter darüber informieren müssen, wenn sie Informationen bei der Übertragung technisch oder wirtschaftlich unterschiedlich behandeln.
Das Thema werde international kontrovers diskutiert, stellte Bundesrätin Doris Leuthard fest. Der Bundesrat habe sich für einen Kompromiss entschieden. Derzeit gebe es keine Anzeichen dafür, dass eine harte Regulierung nötig sei. Anbieter könnten es sich kaum erlauben, einen Dienst wie zum Beispiel Netflix zu verlangsamen, stellte Leuthard fest. Wichtig sei aber Transparenz. Informierte Kundinnen und Kunden könnten den Anbieter wechseln.
Preisobergrenzen für Roaming
Beim Thema Roaming folgte der Nationalrat dem Bundesrat. Dieser soll Möglichkeiten zur Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife und zur Förderung des Wettbewerbs erhalten. Namentlich soll er basierend auf internationalen Vereinbarungen Preisobergrenzen festlegen können. Ausserdem soll der Bundesrat Vorschriften über die Abrechnungsmodalitäten erlassen und die Mobilfunkanbieterinnen verpflichten können, ihren Kunden im Ausland die Nutzung von Roaming-Dienstleistungen von Drittanbietern zu ermöglichen.
Eine von Natalie Rickli (SVP/ZH) angeführte Minderheit beantragte, konkrete Vorschriften zur Abrechnung im Gesetz zu verankern. Der Rat lehnte das aber mit 98 zu 90 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.
Kinderpornografie löschen
Weiter brachte der Nationalrat eine Änderung an zu Kinderpornografie und anderen verbotenen pornografischen Inhalten. Im Entwurf des Bundesrates sind Zugriffssperren vorgesehen: Die Fernmeldedienstanbieterinnen sollen verbotene pornografische Inhalte unterdrücken, auf die sie das Bundesamt für Polizei hinweist. Der Rat folgte seiner Kommission und beschloss, im Gesetz auch die Löschung solcher Inhalte vorzusehen.
Zu reden gab vor der Beratung im Rat das zeitversetzte Fernsehen. Beim Replay TV schalten viele Zuschauerinnen und Zuschauer bei Werbung auf Schnellvorlauf. Dadurch entfallen Werbeeinnahmen. Regeln zur Entschädigung sollen nun aber später erlassen werden, im Rahmen der Urheberrechtsrevision. Nur eine Bestimmung hat der Nationalrat bereits beschlossen: Die Anbieter von Replay TV dürfen keine Änderungen an den von ihnen aufgezeichneten und verbreiteten schweizerischen Fernsehprogrammen vornehmen.