Schweizer Warnung
26.06.2015, 10:22 Uhr
Betrugsmasche durch angebliche Anwaltskanzleien
Die Schweizer Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität KOBIK warnt vor einer neuen Betrugsmasche. Fies ist, dass Hinterbliebene von Verstorbenen zum Betrugsopfer werden können.
Immer wieder tauchen im Internet neue Betrugsmaschen auf. Anders als bei den bekannten Vorschussbetrugsformen wie beispielsweise Lotteriegewinne, bei denen potentielle Opfer oft mit Massen-Mails kontaktiert werden, nutzt die Täterschaft hier die Trauer der Angehörigen nach einem Todesfall aus, um schnelles Geld zu machen. Denn: Traueranzeigen werden nicht nur von den Hinterbliebenen eines Verstorbenen gelesen, sondern auch von Kriminellen.
Die Hinterbliebenen werden zuerst telefonisch und danach schriftlich von einem angeblichen Anwalt kontaktiert. Dieser gibt an, dass eine Lebensversicherung der verstorbenen Mutter bzw. des verstorbenen Vaters gefunden wurde und man nun eine grosse Geldsumme zugute habe. Da diese Personen kürzlich tatsächlich die Mutter oder den Vater verloren haben, wirken diese Angaben glaubwürdiger als in anderen Betrugsfällen. Von den Betrügern werden auch gefälschte Webseiten von Anwaltskanzleien erstellt. Ziel ist, dass die potentiellen Opfer vorab Gebühren für den angeblichen Anwalt oder eine ausstehende Ratenzahlung der Versicherung begleichen.
KOBIK empfiehlt:
Die Hinterbliebenen werden zuerst telefonisch und danach schriftlich von einem angeblichen Anwalt kontaktiert. Dieser gibt an, dass eine Lebensversicherung der verstorbenen Mutter bzw. des verstorbenen Vaters gefunden wurde und man nun eine grosse Geldsumme zugute habe. Da diese Personen kürzlich tatsächlich die Mutter oder den Vater verloren haben, wirken diese Angaben glaubwürdiger als in anderen Betrugsfällen. Von den Betrügern werden auch gefälschte Webseiten von Anwaltskanzleien erstellt. Ziel ist, dass die potentiellen Opfer vorab Gebühren für den angeblichen Anwalt oder eine ausstehende Ratenzahlung der Versicherung begleichen.
KOBIK empfiehlt:
- Seien Sie stets misstrauisch bei ungewöhnlichen Mitteilungen und wenn Unbekannte an Sie herantreten
- Geben Sie keine persönlichen Daten und Angaben zu Ihrer Person bekannt
- Lassen Sie sich nicht durch den Umstand unter Druck setzen, dass es angeblich um hohe Summen geht
- Wenden Sie sich im Zweifelsfall an KOBIK und melden Sie solche Vorfälle via Meldeformular, damit wir diese analysieren und auch die Löschung von betrügerischen Seiten schnellstmöglich veranlassen können
- Falls Ihnen durch die Bezahlung des Vorschusses/der Gebühren bereits ein Schaden entstanden ist, raten wir Ihnen, sich mit der für Sie zuständigen Kantonspolizei in Verbindung zu setzen und die Angelegenheit dort zur Anzeige zu bringen. Empfehlenswert ist es, dazu sämtliche beweisrelevanten Dokumente in ausgedruckter Form zur Strafanzeige mitzunehmen und sich vorgängig mit dem Polizeiposten über einen geeigneten Termin zu verständigen. Die ermittelnde Stelle bei der Kantonspolizei kann sich an KOBIK wenden, wenn sie spezifische Hilfe benötigt.