.swiss
06.01.2016, 09:48 Uhr
Allgemeine Öffnung der .swiss-Internetadressen
Am 11. Januar beginnt die zweite Registrierungsphase für .swiss-Internetadressen. Damit wird die Palette der möglichen Domainnamen vergrössert und der Kreis der potenziellen Kandidaturen erweitert.
Ausserdem können Dachorganisationen oder Branchenvertretungen eine Bewerbung für eine generische Adresse wie hotel.swiss oder watch.swiss einreichen, die der gesamten Branche zur Verfügung gestellt wird. In der ersten Phase wurden bereits rund 7000 .swiss-Domainnamen zugeteilt.
Am 11. Januar 2016 öffnet sich die Internetdomain .swiss für zahlreiche neue Internetadressen und ist nicht mehr auf Firmennamen und eingetragene Marken beschränkt. Neu können also auch Gesuche für Produktnamen, Slogans, geografische Bezeichnungen oder Fantasienamen gestellt werden. Die Gesuchstellenden müssen weiterhin einen Geschäftssitz und einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz sowie einen klaren Bezug zur beantragten Internetadresse aufweisen. Die in der ersten Phase noch ausgeschlossenen Vereine und Stiftungen ohne Eintrag im Handelsregister können nun ebenfalls einen .swiss-Domainnamen beantragen. Die Öffnung gilt jedoch nicht für Privatpersonen.
Erfüllen die neuen Gesuche die Grundvoraussetzungen, werden sie einmal pro Woche für 20 Tage auf der Website www.nic.swiss veröffentlicht, damit allfällige Kommentare angebracht oder Konkurrenzgesuche eingereicht werden können. Nicht in Frage gestellte Domainnamen werden nach Ablauf dieser Frist zugeteilt. Bei Streitigkeiten entscheidet das BAKOM auf Grundlage der Bestimmungen der Verordnung über Internet-Domains (VID). Priorität haben die öffentlich-rechtlichen Körperschaften gefolgt von Einheiten, die über ein mit der beantragten Bezeichnung verbundenes Recht verfügen. Bei Bewerbungen, die in allen Punkten gleich gestellt sind, kann die Zuteilung per Versteigerung, Losentscheid oder aufgrund der Beurteilung des grösseren Mehrwertes für die Schweizer Gemeinschaft erfolgen.
Generische Adressen
Ab dem 11. Januar können ausserdem generische Adressen, die eine ganze Branche betreffen, beantragt werden. Für ein sogenanntes Namenszuteilungsmandat kann ein Dachverband oder eine Vertretung eines Berufsstandes oder Tätigkeitssektors beim BAKOM eine Bewerbung für einen generischen Domainnamen wie hotel.swiss oder watch.swiss einreichen. Die Bewerbenden müssen die Adresse anschliessend in den Dienst der gesamten betroffenen Gemeinschaft stellen.
Das BAKOM wird sämtliche Bewerbungen für generische Domainnamen einzeln prüfen. Pro Dossier werden eine einmalige Gebühr von 2'900 Franken sowie eine jährliche Gebühr von 360 Franken für die Aufsichtstätigkeiten erhoben. Diese beiden Gebühren sind Teil der Gesamtrechnung, die die Bewerberinnen und Bewerber von ihrem Registrar erhalten.
Bereits 7'000 .swiss-Adressen zugeteilt
Während der ersten Registrierungsphase, die am 9. November 2015 zu Ende gegangen ist, wurden 9'738 .swiss-Domainnamen beantragt. Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist wurden bereits rund 7'000 Adressen zugeteilt.
Am 11. Januar 2016 öffnet sich die Internetdomain .swiss für zahlreiche neue Internetadressen und ist nicht mehr auf Firmennamen und eingetragene Marken beschränkt. Neu können also auch Gesuche für Produktnamen, Slogans, geografische Bezeichnungen oder Fantasienamen gestellt werden. Die Gesuchstellenden müssen weiterhin einen Geschäftssitz und einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz sowie einen klaren Bezug zur beantragten Internetadresse aufweisen. Die in der ersten Phase noch ausgeschlossenen Vereine und Stiftungen ohne Eintrag im Handelsregister können nun ebenfalls einen .swiss-Domainnamen beantragen. Die Öffnung gilt jedoch nicht für Privatpersonen.
Erfüllen die neuen Gesuche die Grundvoraussetzungen, werden sie einmal pro Woche für 20 Tage auf der Website www.nic.swiss veröffentlicht, damit allfällige Kommentare angebracht oder Konkurrenzgesuche eingereicht werden können. Nicht in Frage gestellte Domainnamen werden nach Ablauf dieser Frist zugeteilt. Bei Streitigkeiten entscheidet das BAKOM auf Grundlage der Bestimmungen der Verordnung über Internet-Domains (VID). Priorität haben die öffentlich-rechtlichen Körperschaften gefolgt von Einheiten, die über ein mit der beantragten Bezeichnung verbundenes Recht verfügen. Bei Bewerbungen, die in allen Punkten gleich gestellt sind, kann die Zuteilung per Versteigerung, Losentscheid oder aufgrund der Beurteilung des grösseren Mehrwertes für die Schweizer Gemeinschaft erfolgen.
Generische Adressen
Ab dem 11. Januar können ausserdem generische Adressen, die eine ganze Branche betreffen, beantragt werden. Für ein sogenanntes Namenszuteilungsmandat kann ein Dachverband oder eine Vertretung eines Berufsstandes oder Tätigkeitssektors beim BAKOM eine Bewerbung für einen generischen Domainnamen wie hotel.swiss oder watch.swiss einreichen. Die Bewerbenden müssen die Adresse anschliessend in den Dienst der gesamten betroffenen Gemeinschaft stellen.
Das BAKOM wird sämtliche Bewerbungen für generische Domainnamen einzeln prüfen. Pro Dossier werden eine einmalige Gebühr von 2'900 Franken sowie eine jährliche Gebühr von 360 Franken für die Aufsichtstätigkeiten erhoben. Diese beiden Gebühren sind Teil der Gesamtrechnung, die die Bewerberinnen und Bewerber von ihrem Registrar erhalten.
Bereits 7'000 .swiss-Adressen zugeteilt
Während der ersten Registrierungsphase, die am 9. November 2015 zu Ende gegangen ist, wurden 9'738 .swiss-Domainnamen beantragt. Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist wurden bereits rund 7'000 Adressen zugeteilt.