.swiss-Internetadressen 23.11.2015, 06:55 Uhr

9'738 Gesuche für neue .swiss-Domainnamen

Die erste Registrierungsphase für neue .swiss-Internetadressen ist am 9. November 2015 zu Ende gegangen. 9'738 Gesuche wurden bis dahin eingereicht.
Die Liste der gültigen Bewerbungen ist auf der Website nic.swiss aufgeschaltet. Alle Interessierten können nun während 20 Tagen ein konkurrierendes Gesuch einreichen oder Bemerkungen anbringen. Nach dieser Frist wird das Bundesamt für Kommunikation BAKOM die akzeptierten Adressen zuteilen und sich mit den Beanstandungen befassen. Die allgemeine Öffnung erfolgt am 11. Januar 2016. Dann können neue Gesuche für .swiss-Domainnamen gestellt werden.

Von den 9'738 Gesuchen, die seit Beginn der Registrierungsphase von .swiss-Domainnamen am 7. September 2015 eingegangen sind, finden sich 7'071 auf der Liste, die das BAKOM heute auf der Website www.nic.swiss veröffentlicht hat. Die anderen Bewerbungen haben die für die erste Phase festgelegten Basiskriterien nicht erfüllt. Diese Phase war reserviert für Gesuche der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, für in der Schweiz geschützte Marken, Herkunftsbezeichnungen sowie im Schweizerischen Handelsregister eingetragene Unternehmen, Vereine und Stiftungen.

Die Interessierten können nun während 20 Tagen, bis spätestens am 9. Dezember, allfällige Kommentare zu den beantragten Domainnamen abgeben oder ein Konkurrenzgesuch einreichen, wenn sie die Kriterien ebenfalls erfüllen. Nach Ablauf dieser Frist teilt das BAKOM die akzeptierten .swiss-Adressen zu. Anschliessend überprüft es die anderen Gesuche und entscheidet, ob die Bemerkungen relevant sind und eine Zuteilung verhindern. Bei mehreren Bewerbungen um dieselbe Bezeichnung wird den öffentlich-rechtlichen Körperschaften der Vorzug gegeben vor den Inhaberinnen und Inhabern von Rechten an Kennzeichen oder Firmen, die mit dem Domainnamen verbunden sind. Konkurrenzgesuche von Gesuchstellenden der gleichen Kategorie werden individuell behandelt. Als letzte Möglichkeit wird der Domainname aufgrund einer Versteigerung zugeteilt oder es wird auf eine Zuteilung verzichtet.

Allgemeine Öffnung ab dem 11. Januar 2016

Bis zur allgemeinen Öffnung am 11. Januar 2016 bearbeitet das BAKOM nur noch Konkurrenzgesuche. Ab diesem Datum werden dann zusätzlich zu den öffentlich-rechtlichen Körperschaften und den im Handelsregister eingetragenen Einheiten auch Vereine und Stiftungen ohne Eintrag im Schweizerischen Handelsregister einen .swiss-Domainnamen beantragen können. Nach einer Vorprüfung wird das BAKOM die Gesuche wöchentlich für einen Zeitraum von 20 Tagen veröffentlichen, damit vor der definitiven Zuteilung allfällige konkurrierende Gesuche gestellt oder Bemerkungen angebracht werden können.

Beantragt werden können auch generische Bezeichnungen wie hotel.swiss oder watch.swiss. Die Gesuche müssen allerdings besondere Voraussetzungen erfüllen. Es ist zu gewährleisten, dass diese Bezeichnungen einer gesamten Branche oder betroffenen Gemeinschaft von Nutzen sind.




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