Safe-Harbor-Nachfolger
03.02.2016, 08:49 Uhr
Neues Datenschutzabkommen „EU-US-Privacy Shield“
Die EU-Kommission und die USA haben sich auf einen Nachfolger des Safe-Harbor-Abkommens geeinigt. Details müssen aber noch ausgehandelt werden.
Kurz nachdem die Übergangsfrist nach dem Ende von Safe Harbor abgelaufen war, haben die EU-Kommission und die US-Regierung ein neues Datenschutzabkommen angekündigt. Es wird den Namen „EU-US-Privacy Shield“ tragen und soll den Schutz der persönlichen Daten von EU-Bürgern in den USA garantieren. Für betroffene Unternehmen soll es zudem Rechtssicherheit bringen. Details des neuen Abkommens sollen allerdings erst „in den kommenden Wochen ausgearbeitet werden“.
Das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen hatte es in Europa tätigen Unternehmen ermöglicht, personenbezogenen Daten legal in den USA zu übermitteln und dort zu speichern. Im Oktober des vergangenen Jahres hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Vereinbarung jedoch gekippt. Unternehmen, die weiterhin Daten übermittelten, mussten jetzt mit hohen Bussgeldern rechnen.
Der „EU-US-Privacy Shield“ soll mehrere Punkte enthalten: So soll die Datenübertragung künftig regelmässig durch das US-Handelsministerium überprüft werden. Unternehmen, die sich nicht an die getroffenen Vereinbarungen halten, werde das Recht auf Datenübertragung entzogen werden können. Ausserdem werde es einen Ombudsmann geben, an den sich betroffene EU-Bürger wenden können. Darüber hinaus sollen europäische Datenschützer die Möglichkeit erhalten, die Einhaltung der Regelungen zusammen mit US-Behörden zu überprüfen.
Vertreter der Grünen kritisierten die neue Einigung als „Scheinlösung“ und „Hohn gegenüber der Rechtsprechung des EuGH“. So konnte der Grünen-Abgeordnete Jan Albrecht laut Berliner Zeitung nicht erkennen, „wo der Grundrechtsschutz der europäischen Bürger hier ausgeweitet werde“. Auch Max Schrems, der vor dem EuGH geklagt hatte, äusserte sich (PDF) zu den Ankündigungen: „Mehrere Briefe der abtretenden Obama-Administration sind keine rechtliche Grundlage für den Schutz der Daten von 500 Millionen europäischen Nutzern, wenn es in den USA weiterhin Gesetze gibt, die Massenüberwachung ermöglichen.“