Schweiz 23.11.2017, 15:36 Uhr

Downloads bleiben weiterhin straffrei

Bundesrätin Sommaruga hat Neuerungen vorgestellt, die im Rahmen der Revision des Urheberrechtsgesetzes ausgearbeitet wurden. Der Fokus liegt auf den Anbietern.
(Quelle: pixabay)
Bundesrätin und Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Simonetta Sommaruga, hat im Rahmen einer Pressekonferenz die neuen Massnahmen zur Bekämpfung der Internetpiraterie vorgestellt.
Der Leitidee von AGUR, der 2012 ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe zur Revision des Urheberrechts, sei es gewesen, das Urheberrecht der Schweiz an das Internetzeitalter anzupassen. Im Rahmen dieser Arbeit hat man sich, aufgrund stark entgegengesetzter Stossrichtung, auf einen gut schweizerischen Kompromiss geeinigt: So hat man beschlossen, den Fokus der Bekämpfung der Piraterie auf Personen und Unternehmen zu legen, die Musik, Filme, Serien etc. ohne Erlaubnis des Rechteinhabers anbieten oder verbreiten.
Dieser Ansatz umfasst auch Hosting-Provider, welche die technische Infrastruktur und somit die Grundvoraussetzung für diese illegalen Angebote schaffen. Den Hoster betrifft auch die Stay-Down-Pflicht, die besagt, dass der Hoster nach der Entdeckung und Entfernung eines solchen Angebots auch dafür besorgt sein muss, dass dieses Angebot auch offline bleibt. Zudem stellt die Vorlage klar, dass die Behörden das Recht haben, die Personalien eines Hosting-Kunden einzufordern, wenn dieser im Verdacht steht, gegen das Urheberrecht zu verstossen – sprich: zur strafrechtlichen Verfolgung.

Privater Konsum bleibt legal

Nicht vorgehen will die Vorlage gegen Personen, die Inhalte aus dem Netz zum Zwecke des privaten Konsums herunterladen. Heisst: Der Konsum von Filmen auf Portalen wie Kinox.to oder der Download von Musik o.ä. von Servern bleibt weiterhin straffrei, solange das Material nicht öffentlich vorgeführt oder zur Verfügung gestellt wird. Besondere Vorsicht bei Torrents: Dem Prinzip Seed & Leech folgend, bietet man dort auch automatisch an, wenn heruntergeladen wird.
Zu guter Letzt wurde beschlossen, dass der Urheberrechtsschutz von 50 auf 70 Jahre verlängert wird, um den Kulturschaffenden mehr Zeit zur Amortisation ihrer Investitionen einzuräumen.




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