Glasfaser-Streit 09.12.2021, 00:26 Uhr

Bundesgericht lehnt Swisscom-Gesuch um aufschiebende Wirkung ab

Swisscom darf somit den Ausbau des eigenen Glasfasernetzes nicht fortführen.
Symbolbild
(Quelle: planet_fox/Pixabay)
Das Bundesgericht hat ein Gesuch von Swisscom um aufschiebende Wirkung abgewiesen. Der Telko darf somit den Ausbau des eigenen Glasfasernetzes nicht fortführen. Im Oktober dieses Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht die Swisscom-Netzbaustrategie gestoppt. Swisscom wehrte sich und legte beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil ein. Gleichzeitig beantragte der Telko eine aufschiebende Wirkung für die Beschwerde.
Zur Vorgeschichte: Die Swisscom ist dabei, seine Glasfaser-Netze weiter auszubauen. Schweizweit will Swisscom in den kommenden Jahren die Abdeckung mit Glasfasern bis in die Wohnungen auf rund 60 Prozent erhöhen, was einer Verdopplung entspricht. Dafür investiert der Telko-Riese nach eigenen Angaben über 1,6 Milliarden Franken jährlich.
Doch Swisscom entschied sich, die Bauweise der Glasfaser-Versorgung zu ändern. Die neue Strategie wich allerdings vom bisherigen Glasfaserstandard ab, welcher von 2008 bis 2012 durch den sogenannten Runden Tisch auf Betreiben der Eidgenössischen Kommunikationskommission und des Bundesamts für Kommunikation mit den hiesigen Telekommunikationsunternehmen vereinbart worden war.
Bisher führten die Glasfasern von der Zentrale direkt über einen Verteiler in die Wohnungen (Point-to-Point-Topologie). Neu führt von der Zentrale zum Verteiler nur noch eine viel dünnere Glasfaser als bis anhin. Diese müssen sich alle Mitbewerber teilen. Ein sogenannter optischer Splitter sorgt für den Zugang zu den einzelnen Wohnungen (Point-to-Multipoint-Topologie). Dies erzürnte die Konkurrenz, denn dadurch können sie offenbar weniger Gigabit anbieten. Init7-Chef Fredy Künzler hatte im August 2021 deshalb gegen den Telko-Riesen eine Klage bei der Wettbewerbskommission (Weko) eingereicht (PCtipp berichtete). Die Weko leitete daraufhin eine Untersuchung gegen die Glasfaserstrategie der Swisscom ein.
Am Mittwoch hat das Bundesgericht in einer veröffentlichten Zwischenverfügung das Gesuch der Swisscom um aufschiebende Wirkung nun abgewiesen. «Es hält im Wesentlichen fest, dass die vorsorgliche Massnahme den Betrieb des bestehenden Netzes nicht beeinträchtige. Unter diesen Umständen sei die aufschiebende Wirkung nicht gerechtfertigt. Diese Entscheidung greift dem Ausgang der Beschwerde gegen die vorsorgliche Massnahme selbst nicht vor», schreibt die Nachrichtenagentur sda.
Update 11:35 Uhr: Stellungnahme der Swisscom
Bei der Swisscom bedauert man die jüngsten Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesgerichts. «Damit gerät der Glasfaserausbau in der Schweiz ins Stocken, vor allem zum Nachteil der ländlichen Regionen», sagt Swisscom-Sprecher Sepp Huber auf Anfrage zu PCtipp. «Wir brauchen möglichst rasch Rechtssicherheit und damit Klarheit, damit wir beim Netzausbau wieder Vollgas geben können.» Es dürfe nicht sein, dass die Schweiz aufgrund von unsicheren Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich beim Breitbandausbau in Rückstand gerate.






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