EGMR-Urteil
18.01.2016, 10:13 Uhr
Arbeitgeber dürfen private Chats & Mails lesen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat geurteilt, dass Arbeitgeber private Chat-Mitteilungen und Mails von Angestellten mitlesen dürfen, die während der Arbeitszeit verschickt werden.
Private E-Mails am Arbeitsplatz: Ist die private Internet-Nutzung während der Arbeitszeit verboten, dann darf der Arbeitgeber mitlesen.
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Konkret gab der EGMR einem Arbeitgeber recht, der die Yahoo-Messenger-Chats eines Mitarbeiters gelesen hat, welche dieser entgegen den Regeln der Firma während der Arbeitszeit verschickt hatte. Gleichzeitig räumten die Richter ein, dass die entsprechenden Unternehmensregeln so verfasst sein müssten, dass kein unkontrollierter Lauschangriff auf die Arbeitnehmer möglich ist.
Im konkreten Fall hatte ein rumänischer Ingenieur seinen ehemaligen Arbeitgeber verklagt. Nachdem die oberste Instanz seines Landes zu seinen Ungunsten entschieden hatte, gelangte der Fall an den EGMR. Weil der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ausdrücklich verboten und den Mitarbeiter zudem davor gewarnt habe, dass sein Nutzungsverhalten untersucht würde, sei das Vorgehen der Firma rechtens.