06.04.2011, 00:00 Uhr
WEKO-Entscheid empört Hosting-Provider
Ein Zusammenschluss namhafter Schweizer Hosting-Provider unter der Führung von Hostpoint und green.ch hat am 28. März 2011 eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Sekretariat der Eidgenössischen Wettbewerbskommission WEKO eingereicht. Die Provider wehren sich dagegen, dass eine Voruntersuchung gegen die halbstaatliche Stiftung Switch eingestellt wurde. Die Vorabklärung war durch eine Anklage ebendieser Gruppe von Hosting-Providern ausgelöst worden. Sie wirft der Stiftung Switch Missbrauch der Marktmacht beim Markteintritt ihrer Tochtergesellschaft switchplus vor.
Laut der Beschwerde hat das Sekretariat der WEKO die bereits am 2. Oktober 2009 erstattete Anzeige zunächst ignoriert und schliesslich im Rahmen einer viel zu spät eröffneten Vorabklärung nur unzulänglich untersucht. So soll das Sekretariat beispielsweise nicht abgeklärt haben, wie es möglich war, dass switchplus bereits drei Monate nach der Gründung den Status eines Grosshandelspartners der Switch ? eines sogenannten Registrars ? erlangen konnte, wofür das neugegründete Unternehmen unter anderem 1'000 bestehende Kundenbeziehungen hätte nachweisen müssen.
Weiter werfen die Hosting-Provider dem Sekretariat der WEKO vor, offensichtlich übersehen zu haben, dass Switch mit switchplus nicht nur einen Handelspartner für die Verwaltung von Domainnamen gegründet hat, sondern dieser auch im angegliederten Markt der Hosting- und Internetdienstleistungen tätig ist. Damit verlieren die anderen Hosting-Provider Marktanteile: Wenn Switch die ihr durch staatliche Konzession verliehene Stellung als Registerbetreiberin der .ch- und .li-Domainnamen dazu missbraucht, ihrer Tochter switchplus Neukunden zuzuhalten, ebnet sie dieser den Weg in den Markt auf ungerechtfertigte Weise.
Im Markt der Hosting- und Internetdienstleistungen herrschte bisher ein reger Wettbewerb, der vor allem von kleineren und mittleren Unternehmen geprägt ist. Der Eintritt in diesen Markt durch Einsatz der Mittel einer halbstaatlichen Organisation stellt laut der Aufsichtsbeschwerde einen groben Verstoss gegen das im Wettbewerbsrecht statuierte Missbrauchsverbot marktmächtiger Organisationen dar.
Die betroffenen Hostingprovider verlangen in ihrer Aufsichtsbeschwerde, dass die WEKO den Missbrauch der Marktmacht von Switch sanktioniert und beendet.
Einstweilige Verfügung bereits im September 2009
Bereits im September 2009 hatten die Provider beim Handelsgericht des Kanton Zürich ein superprovisorisches Verbot erlangt, mit dem Switch verboten wurde, auf ihrer Homepage Werbung einzig und allein für switchplus zu machen. Weil die von den Providern vermuteten anderen Missbrauchshandlungen, etwa die Quersubventionierung von switchplus, im Zivilverfahren nicht eingeklagt werden konnten, verzichtete die Gruppe der Provider im Juni 2010 darauf, das Zivilverfahren fortzusetzen. Die Massnahme des Handelsgerichts des Kantons Zürich trat daher im Juni 2010 wieder ausser Kraft.
Eine Untersuchung des Bundesamtes für Kommunikation BAKOM bezüglich der monierten Diskriminierungstatbestände zugunsten von Switchplus ist noch immer hängig. Seit dem Jahr 2003 ist Switch rechtlich verpflichtet, Grosshandelspartnern ein Wiederverkaufsangebot zu nicht diskriminierenden Konditionen zur Verfügung zu stellen. Das BAKOM ist als Aufsichtsbehörde verpflichtet dafür zu sorgen, dass Switch diese Bedingung erfüllt. (jb)
Weitere Infos: www.hostpoint.ch, www.green.ch
Laut der Beschwerde hat das Sekretariat der WEKO die bereits am 2. Oktober 2009 erstattete Anzeige zunächst ignoriert und schliesslich im Rahmen einer viel zu spät eröffneten Vorabklärung nur unzulänglich untersucht. So soll das Sekretariat beispielsweise nicht abgeklärt haben, wie es möglich war, dass switchplus bereits drei Monate nach der Gründung den Status eines Grosshandelspartners der Switch ? eines sogenannten Registrars ? erlangen konnte, wofür das neugegründete Unternehmen unter anderem 1'000 bestehende Kundenbeziehungen hätte nachweisen müssen.
Weiter werfen die Hosting-Provider dem Sekretariat der WEKO vor, offensichtlich übersehen zu haben, dass Switch mit switchplus nicht nur einen Handelspartner für die Verwaltung von Domainnamen gegründet hat, sondern dieser auch im angegliederten Markt der Hosting- und Internetdienstleistungen tätig ist. Damit verlieren die anderen Hosting-Provider Marktanteile: Wenn Switch die ihr durch staatliche Konzession verliehene Stellung als Registerbetreiberin der .ch- und .li-Domainnamen dazu missbraucht, ihrer Tochter switchplus Neukunden zuzuhalten, ebnet sie dieser den Weg in den Markt auf ungerechtfertigte Weise.
Im Markt der Hosting- und Internetdienstleistungen herrschte bisher ein reger Wettbewerb, der vor allem von kleineren und mittleren Unternehmen geprägt ist. Der Eintritt in diesen Markt durch Einsatz der Mittel einer halbstaatlichen Organisation stellt laut der Aufsichtsbeschwerde einen groben Verstoss gegen das im Wettbewerbsrecht statuierte Missbrauchsverbot marktmächtiger Organisationen dar.
Die betroffenen Hostingprovider verlangen in ihrer Aufsichtsbeschwerde, dass die WEKO den Missbrauch der Marktmacht von Switch sanktioniert und beendet.
Einstweilige Verfügung bereits im September 2009
Bereits im September 2009 hatten die Provider beim Handelsgericht des Kanton Zürich ein superprovisorisches Verbot erlangt, mit dem Switch verboten wurde, auf ihrer Homepage Werbung einzig und allein für switchplus zu machen. Weil die von den Providern vermuteten anderen Missbrauchshandlungen, etwa die Quersubventionierung von switchplus, im Zivilverfahren nicht eingeklagt werden konnten, verzichtete die Gruppe der Provider im Juni 2010 darauf, das Zivilverfahren fortzusetzen. Die Massnahme des Handelsgerichts des Kantons Zürich trat daher im Juni 2010 wieder ausser Kraft.
Eine Untersuchung des Bundesamtes für Kommunikation BAKOM bezüglich der monierten Diskriminierungstatbestände zugunsten von Switchplus ist noch immer hängig. Seit dem Jahr 2003 ist Switch rechtlich verpflichtet, Grosshandelspartnern ein Wiederverkaufsangebot zu nicht diskriminierenden Konditionen zur Verfügung zu stellen. Das BAKOM ist als Aufsichtsbehörde verpflichtet dafür zu sorgen, dass Switch diese Bedingung erfüllt. (jb)
Weitere Infos: www.hostpoint.ch, www.green.ch