23.12.2013, 00:00 Uhr

Swisscom vs. NZZ: Schutz von Kundendaten hat höchste Priorität

Nachdem die NZZ letzte Woche Namen von Kunden veröffentlicht hat, die sie von bei der Swisscom gestohlenen Datenträgern hat, reagiert Swisscom. Sie hat auf Twitter auf das folgende Statement aufmerksam gemacht:
"Bereits am 18. September 2013 machte die Neue Zürcher Zeitung NZZ publik, dass die Redaktion im Besitz war von insgesamt vier Datenbändern, die aus Rechenzentren von Swisscom stammen. Swisscom hat umgehend Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Die NZZ berief sich bei den Ermittlungen auf den Quellenschutz und hat in den letzten Wochen die Daten offenbar weiter ausgewertet und in einem weiteren Artikel vom 20. Dezember 2013 auch einzelne Kundennamen veröffentlicht. Für eine solche Publikation besteht jedoch kein öffentliches Interesse. Vielmehr werden die Persönlichkeitsrechte der Kunden verletzt. Um die Interessen ihrer Kunden zu wahren, fordert Swisscom von der NZZ umgehend die Herausgabe und Vernichtung der ihr noch vorliegenden Daten sowie den Verzicht auf weitere Publikationen und prüft rechtliche Schritte gegenüber der Zeitung.
 
Laut einem Artikel der Neuen Zürcher Zeitung NZZ vom 18. September 2013 war die Redaktion im Besitz von vier Datenbändern, die aus Rechenzentren von Swisscom stammen. Für Swisscom ist der Schutz der Daten ihrer Kundinnen und Kunden von grösster Bedeutung. Daher hat das Unternehmen umgehend Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht und den eidgenössischen Datenschutzbeauftragten informiert. Nach wie vor wird von einem kriminellen Hintergrund ausgegangen.
 
Im Verlaufe des Ermittlungsverfahrens hat Swisscom Erkenntnisse zu den entwendeten Datenbändern und ihren Inhalten erhalten, soweit diese nicht beschädigt waren. So befanden sich auf den Bändern ausschliesslich interne Backup Daten von Swisscom aus den Jahren 2008 bis 2010. Swisscom hat lediglich drei der vier entwendeten Datenbänder zurückerhalten. Ein viertes Band wurde angeblich durch die Quelle zerstört. Das haben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben. Swisscom kann daher in Bezug auf das vierte Band zwar die Analyse der Inhalte auf Basis der von der NZZ erhaltenen Metadaten vornehmen, die einzelnen Datensätze jedoch nicht mehr auswerten.
 
NZZ verletzt mit Publikation Persönlichkeitsrechte der Kunden

Die NZZ verfügt offenbar nach wie vor über eine Kopie der Daten und hat diese in den letzten Wochen weiter ausgewertet. Dass die NZZ nun Namen veröffentlicht, verstösst aus Sicht von Swisscom gegen die Persönlichkeitsrechte der Kunden. Für eine solche Veröffentlichung besteht kein öffentliches Interesse. Mit dem nach über drei Monaten nach der Offenlegung des Datendiebstahls publizierten Artikel nimmt die NZZ die Verletzung von Persönlichkeitsrechten von Swisscom Kunden in Kauf.
 
Um die Interessen ihrer Kunden zu wahren, verlangt Swisscom von der NZZ umgehend die Herausgabe und Vernichtung der ihr noch vorliegenden Daten und fordert die NZZ auf, die Publikation von Namen und Informationen zu Personen zu unterlassen, die auf den ihnen unrechtmässig zugekommenen Datenbändern der Swisscom identifiziert und ausgelesen wurden. Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, prüft Swisscom zudem rechtliche Schritte gegen die NZZ.
 
Sicherheit wurde weiter verbessert

Die notwendigen Massnahmen zur Verhinderung eines vergleichbaren Vorfalles wurden von Swisscom umgehend eingeleitet. Bereits seit 2012 werden Daten ausschliesslich auf vielen verschiedenen Hard Disks verteilt gespeichert. Eine Hard Disk hat aufgrund der verteilten Daten nur einzelne Fragmente eines Datenbestandes. Mit einer einzelnen oder weniger Festplatten ist der Aufwand sehr hoch, um überhaupt verwertbare Daten zu erhalten. Um die Sicherheit noch weiter zu steigern, wurden zudem weitere Massnahmen eingeleitet. So wird beispielsweise eine Screening-Anlage (Metalldetektor und Röntgenanlage) im neuen Rechenzentrum Wankdorf eingebaut. (ph) http://www.swisscom.ch
 



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