03.10.2011, 00:00 Uhr

Facebook ? Im Visier von Datenschützern

Derzeit bekommt Facebook Druck von vielen Seiten. Selbst aus Dublin droht Ungemach, weil der Konzern dort aus Steuerspargründen ein Tochterunternehmen gegründet hat das auch den dortigen Behörden untersteht. Nun soll in einer Untersuchung geklärt werden, inwieweit das Unternehmen gegen EU-Datenschutzgesetze verstösst. Auf Druck von Datenschutzaktivisten wieEuropevs. Facebook werfen die Dubliner Datenschutzbehörden dem Konzern unter anderem vor,gelöschteNutzerdaten nicht ordnungsgemäss von den Servern verschwinden zu lassen. Auslöser war ein Facebook-Mitglied, dass sich seine gespeicherten Daten auf einer CD-Rom zuschicken liess. In DIN-A4-Seiten umgerechnet sollen es etwa 1200 Seiten gewesen sein, in denen Login-Daten, Ortsangaben, Chat-Protokolle und Status-Meldungen standen, die er zuvor gelöscht hatte.

Nach Artikel 12 der Europäischen Datenschutzrichtlinie hat jeder EU-Bürger das Recht auf Herausgabe der gespeicherten Daten. Inzwischen stehen sogarOnline-Anleitungen zur Verfügung, die zeigen, wie persönliche Daten eingefordert werden können. Zahlreiche Internet-Nutzer sollen schon von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben. Durch die Flut von Anfragen hat Facebook deshalb angekündigt, dass die Herausgabe in einigen Fällen die Frist von 40 Tagen überschreiten könnten.

Auch Facebooks neue Gesichtserkennung auf Bildern wird einemBerichtderIrishTimes zufolge noch genauer untersucht.. Ende dieses Jahres werden die Ergebnisse der Datenschutzkommission erwartet.
Aber auch der in Deutschland höchst umstrittene ?Gefällt-mir?-Knopf hat die irische Datenschutzkommission auf den Plan gerufen. Ebenso wie der Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein Thilo Weichert kritisieren sie, dass über den Klick auf den ?Gefällt-mir?-Button auf Web- und Fanseiten verschiedeneNutzerdaten erhoben werden. Diese werden dann ohne Genehmigung des Nutzers bis zu zwei Jahre gespeichert. Weichert fordert deshalb Bussgelder für Webseitenbetreiber, die ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den ?Gefällt mir?-Button nicht beseitigen. Seit dem 28.09.2011 beraten darüber die Datenschützer auf einer Konferenz. Nach intensiver Analyse sei das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein zum Ergebnis gekommen, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz und das Bundesdatenschutzgesetz verstossen. (ph/com!)



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