06.03.2012, 00:00 Uhr

Deutscher Bundesverband der Verbraucherzentralen mahnt Google ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt den Internetgiganten Google wegen der zum 1. März 2012 eingeführten neuen Nutzungsbedingungen ab. Google lässt sich durch die neuen Regeln, das Recht einräumen, Nutzerinformationen zwischen den eigenen Diensten wie GMail, Youtube und Google+ auszutauschen.

An den Nutzungsbedingungen wurden vor allem die zahlreichen Konjunktive kritisiert. So seien in den neuen Regel häufig Begriffe wie "gegebenenfalls?,"möglicherweise? und "unter Umständen? zu finden, die es für den Nutzer unmöglich machten, die Nutzungsbedingungen und die möglichen Folgen zu durchschauen. Laut den Verbraucherschützern fehlt damit die Voraussetzung für eine rechtskonforme Datenschutzerklärung. Google hat nun bis zum 23. März 2012 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

In der vergangenen Woche hatte bereits die französische Datenschutzbehörde CNIL Googles neues Regelwerk heftig kritisiert. Im Auftrag der EU-Behörden hatten die französischen Datenschützer die neuen Richtlinien unter die Lupe genommen. Sie kamen zu dem Schluss, dass die neuen Bestimmungen der EU-Datenschutzrichtlinie zuwiderlaufen. Dadurch werde die Nutzung personenbezogener Daten undurchschaubar. Zum 1. März 2012 hat Google die neuen Nutzungs- und Datenschutzregelungen eingeführt. Gab es bisher für jedes einzelne Google-Produkt eigene Richtlinien und Nutzungsbedingungen, gibt es nun nur noch eine einheitliche Version. (ph/iw)



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