12.03.2012, 00:00 Uhr
Berliner Urteil zum Datenschutz: Schlappe für Facebook
In der Auseinandersetzung um den Datenschutz hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Facebook nun einen ersten Etappensieg errungen. Das Landgericht Berlin hat am Dienstag (06.03.2012) der Klage der Verbraucherschützer ?in vollem Umfang? stattgegeben. Facebook wird vorgeworfen, die Mitglieder der Plattform nicht ausreichend über die möglichen Konsequenzen aufzuklären, wenn Nutzer die Funktion zum Finden von Bekannten und Freunden nutzen.
Facebook-Nutzer werden über den ?Freundefinder? dazu verleitet, ihre Adressbücher mit sämtlichen Namen und E-Mail-Adressen in die Facebook-Datenbanken einzustellen. Dabei werden allerdings auch Daten von Personen gespeichert, die keine Facebook-Mitglieder sind. Facebook nutzt diese Informationen, um diese Personen dann per Einladung für eine Mitgliedschaft anzuwerben. Das Gericht kritisiert in erster Linie, dass die Nutzer darüber zuvor nicht entsprechend informiert werden. Auch wenn Facebook dieses Verfahren in gewisser Weise modifiziert hat, ist es für Nutzer kaum möglich, zu erkennen, was mit den Daten geschieht.
Weiter wirft das Gericht den Betreibern des weltgrössten sozialen Netzwerks vor, sich über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) rechtswidrig Rechte an der kostenlosen Nutzung von Inhalten der Mitglieder einzuräumen. Bei eigenen Bildern oder selbst komponierten Musikstücken dürfe das Urheberrecht nicht durch derartige Nutzerbestimmungen ausgehöhlt werden. Rechtswidrig sei an diesem Verfahren die standardisierte Einwilligungserklärung, der die Nutzer zwingend zustimmen müssten.
Noch ist das Urteil nichts rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die Betreiber von Facebook dagegen Widerspruch einlegen. Dennoch sieht der Bundesverband der Verbraucherzentrale (VZBV), der die Klage eingereicht hatte, in diesem Urteil einen ?Meilenstein?. Facebook und andere Plattformen müssen den europäischen Datenschutz respektieren. Das vom Bundesverbraucherministerium geförderte vzbv-Projekt ?Verbraucherrechte in der digitalen Welt? kämpft für die Umsetzung der Verbraucher- und Datenschutzstandards in sozialen Netzwerken. Auf der Webseite www.surfer-haben-rechte.de informiert das Projekt über Rechte und Pflichten von Verbrauchern im World Wide Web. (ph/com!)
Facebook-Nutzer werden über den ?Freundefinder? dazu verleitet, ihre Adressbücher mit sämtlichen Namen und E-Mail-Adressen in die Facebook-Datenbanken einzustellen. Dabei werden allerdings auch Daten von Personen gespeichert, die keine Facebook-Mitglieder sind. Facebook nutzt diese Informationen, um diese Personen dann per Einladung für eine Mitgliedschaft anzuwerben. Das Gericht kritisiert in erster Linie, dass die Nutzer darüber zuvor nicht entsprechend informiert werden. Auch wenn Facebook dieses Verfahren in gewisser Weise modifiziert hat, ist es für Nutzer kaum möglich, zu erkennen, was mit den Daten geschieht.
Weiter wirft das Gericht den Betreibern des weltgrössten sozialen Netzwerks vor, sich über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) rechtswidrig Rechte an der kostenlosen Nutzung von Inhalten der Mitglieder einzuräumen. Bei eigenen Bildern oder selbst komponierten Musikstücken dürfe das Urheberrecht nicht durch derartige Nutzerbestimmungen ausgehöhlt werden. Rechtswidrig sei an diesem Verfahren die standardisierte Einwilligungserklärung, der die Nutzer zwingend zustimmen müssten.
Noch ist das Urteil nichts rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die Betreiber von Facebook dagegen Widerspruch einlegen. Dennoch sieht der Bundesverband der Verbraucherzentrale (VZBV), der die Klage eingereicht hatte, in diesem Urteil einen ?Meilenstein?. Facebook und andere Plattformen müssen den europäischen Datenschutz respektieren. Das vom Bundesverbraucherministerium geförderte vzbv-Projekt ?Verbraucherrechte in der digitalen Welt? kämpft für die Umsetzung der Verbraucher- und Datenschutzstandards in sozialen Netzwerken. Auf der Webseite www.surfer-haben-rechte.de informiert das Projekt über Rechte und Pflichten von Verbrauchern im World Wide Web. (ph/com!)