Richtige Kennzeichnung
24.10.2015, 09:06 Uhr
Achtung Youtuber: So geht ihr mit Werbeanfragen richtig um
Youtuber generieren grosse Reichweiten und erreichen interessante Zielgruppen. Immer mehr Werbungtreibende wollen davon profitieren. Doch aufgepasst, liebe Youtuber: diese Regeln müsst ihr beachten.
Bianca "Bibi" Heinicke kennzeichnet ihre Videos an den entscheidenden Stellen
(Quelle: Youtube.de/Screenshot)
Erfolgreiche Youtuber wie Bianca "Bibi" Heinicke ("BibisBeautyPalace") haben auf ihren Kanälen mehrere Millionen Zuschauer im Monat. Ob es sich bei dem neusten Clip um ein Schmink-Video oder einen Bericht zum Urlaub auf den Malediven handelt, ist dabei fast egal.
Werbung muss leicht erkennbar sein
Die Fans, Follower und Zuschauer der Youtube-Kanäle gehören überwiegend einer sehr jungen Zielgruppe an, die weder über soziale Medien wie Facebook oder Twitter noch über klassische Werbewege erreichbar ist. Deswegen springen immer mehr Werbungtreibende auf den Youtube-Zug auf und versuchen, ihre Produkte und Dienstleistungen an Influencer wie Bianca Heinicke zu bringen.
Youtuber, die Produkte oder Geschenke ohne nachzudenken annehmen, können schnell ein Problem mit dem Gesetz bekommen. Im Rundfunkstaatsvertrag (§ 58, Absatz 3 i.V.m. § 7, Absatz 3) steht dazu: "Werbung muss als solche leicht erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote angemessen durch optische und akustische Mittel oder räumlich abgesetzt sein."
Sechs Leitlinien für die Verwendung von Produkten
Da "Youtuber" als "Beruf" immer beliebter wird, haben die Landesmedienanstalten einen gemeinsamen Leitfaden herausgegeben. Wer diese Richtlinien beachtet, kommt nicht mit dem Gesetz in Konflikt. Im folgenden hat INTERNET WORLD Business für Youtuber die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Fall 1: Du kaufst das Produkt
Produkte, die sich ein Youtuber mit eigenem Geld und aus eigener Entscheidung kauft, müssen grundsätzlich nicht besonders gekennzeichnet werden. Schliesslich folgt der Videomacher nicht dem Auftrag eines Unternehmens.
Trotzdem ist es essenziell, dass das Bewusstsein dafür geschaffen wird, dass jede Produktempfehlung Auswirkungen auf die Zielgruppe hat. Youtuber sollten deshalb zu keinem Zeitpunkt ihre Vorbildfunktion vergessen.
Fall 2: Du bekommst das Produkt kostenlos zugeschickt
Häufig schicken Werbungtreibende den Youtubern kostenlos Produkte zu. Dabei kann es sich sowohl um einen Lippenstift als auch um eine ganze Reise handeln. Die Verwendung im Video ist grundsätzlich nicht verboten. Beschäftigt sich der Spot hauptsächlich mit dem Produkt handelt es sich um Werbung.
Das muss für alle erkennbar sein - zum Beispiel durch die Einblendung "Werbung" (immer wenn das Produkt zu sehen ist) oder durch die Einblendung "unterstützt durch ..." zu Beginn des Videos. Ausserdem sollte der Youtuber mündlich über die kostenlose Bereitstellung informieren. Dreht sich das Video nur um das Produkt ist die Einblendung "Dauerwerbung" oder "Werbevideo" empfehlenswert.
Ist das entsprechende Produkt nur ein kleiner Bestandteil eines redaktionellen Beitrags, gibt es bei einem Wert unter 1.000 Euro nichts zu beachten. Geht es um mehrere Zusendungen muss jede einzeln beachtet werden (keine Addition). Übersteigt der Wert 1.000 Euro handelt es sich um eine Produktplatzierung. Diese kann beispielsweise durch "Produktplatzierung" oder "unterstützt durch ..." gekennzeichnet werden.
Fall 3: Gegenleistungen für die Präsentation
Es besteht die Chance, dass Unternehmen ihre Dienstleistungen nicht kostenlos zur Verfügung stellen, sondern Geld (oder andere Gegenleistungen) dem Youtuber für die Präsentation bezahlen. Dreht sich der Beitrag überwiegend oder ausschliesslich um das entsprechende Produkt, gelten die selben Regeln wie bei Fall 2.
Wenn das Youtube-Video redaktionell geprägt ist und das Produkt nicht im Mittelpunkt steht, ist es trotzdem eine Produktplatzierung, die entsprechend gekennzeichnet werden muss.
Fall 4: Du setzt Affiliate Links
Wer im Video selbst alles richtig beschreibt und verweist, ist noch nicht auf der sicheren Seite. Auch Affiliate Links im Beschreibungstext können dem Video-Produzenten zum Verhängnis werden. Sie führen den Nutzer auf Produktseiten. Unabhängig davon, ob der Youtuber für die Platzierung des Links Geld erhält oder ob es freiwillig geschieht, handelt es sich um Werbung.
Auf diese Anzeige muss der Bewegtbild-Ersteller im direkten Umfeld des Links sowohl hinweisen als auch die Funktionweise eines Affiliate Links erklären.
Fall 5: Ausstatterhinweise
Häufig wird im Beschreibungstext des Spots oder in einer Infobox die technische Ausstattung (zum Beispiel Kamera, Schnittprogramm) erwähnt, mit der das Video gemacht wurde. Dies zählt nicht als Werbung - selbst wenn die Geräte von Herstellern kostenlos zur Verfügung gestellt wurden.
Fall 6: Verlosung von Preisen
Die letzte Variante, die an dieser Stelle aufgegriffen wird, sind Verlosungen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Youtuber das Produkt selbst gekauft, es kostenlos zugesandt bekommen hat oder sogar für die Verlosung bezahlt wurde. Entscheidend ist nur: Das Produkt und die Firma dürfen maximal zwei Mal genannt und zwei Mal kurz optisch dargestellt werden.