"Recht auf Vergessen" 12.02.2016, 09:40 Uhr

Google erweitert Filter und führt Geoblocking ein

Google reagiert auf die Kritik von Datenschützern beim Thema "Recht auf Vergessen": Der Internetkonzern erweitert die Filterung bei der Internetsuche und führt in Europa eine Art Geoblocking ein.
(Quelle: shutterstock.com/GongTo)
Google zeigt sich kooperationsbereit und reagiert auf die Kritik der europäischen Datenschutzbehörden: Der Internetriese will das 2014 eingeführte "Recht auf Vergessenwerden" künftig konsequenter umsetzen und führt dazu in Europa eine Art Geoblocking ein. Das berichtet faz.net.
 
Das "Recht auf Vergessenwerden" hatte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom Mai 2014 auf Internet-Suchmaschinen angewendet. Damals hatten die Richter Google dazu verpflichtet, auf Antrag einer Privatperson Treffer aus der Ergebnisliste zu entfernen, die erscheint, wenn man nach dem Namen des Betroffenen sucht.
 
Entfernt werden müssen Links auf Inhalte, die falsch, nicht mehr aktuell oder für die Öffentlichkeit irrelevant sind. Die Inhalte selbst bleiben, denn sie befinden sich auf den Websites Dritter, aber Google darf nicht mehr auf sie verweisen.

Kein Schlupfloch mehr

Mit dem neuen Zugeständnis beseitigt Google ein Schlupfloch: Bislang konnten User Inhalte nur für die jeweilige Landesversion von, also beispielsweise .de, .fr und .co.uk. aus den Suchergebnissen löschen lassen. Das "Recht auf Vergessen" konnte also problemlos umgangen werden - man musste die Suchanfrage lediglich bei Google.com eingeben. Dann erschien die ungefilterte Ergebnisliste.
 
Jetzt allerdings wird mit der IP-Adresse gefiltert. Google erkennt nun auch unabhängig von der Domain-Endung, woher ein Nutzer stammt. Nur User aus aussereuropäischen Staaten sehen unlimitiert und ungefiltert alle Suchergebnisse.

Auch IP-Filter lässt sich umgehen

Datenschützern ist das jedoch noch nicht genug: Sie fordern, dass Google Links nicht nur aus den europäischen Versionen der Suchmaschine, sondern weltweit entfernt. Das lehnt der Konzern allerdings vehement ab, beim "Recht auf Vergessen" handele es sich nur um ein europäisches Gesetz, dementsprechend dürfte es auch nur in Europa umgesetzt werden. Laut Google drohe andernfalls ein internationaler Zensurwettlauf, da dann einzelne Staaten entscheiden könnten, was die Nutzer weltweit zu Gesicht bekommen, so computerbase.de.
Ob sich vor allem die französische Datenschutzbehörde CNIL mit dem Zugeständnis Geoblocking nun zufrieden gibt, ist unklar. Denn theoretisch lässt sich auch ein IP-Filter immer noch umgehen, etwa mit einem Proxy-Server. CNIL hatte Google bereits Mitte Juni 2015 offiziell aufgefordert, Einträge auch weltweit zu löschen.



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