Recht auf Vergessen 31.07.2015, 13:10 Uhr

Google weigert sich, Links global zu löschen

Bislang löscht Google nur Suchergebnisse auf EU-Seiten. Die französische Datenschutzbehörde fordert nun, Einträge auch global zu löschen. Der Konzern weigert sich - und nennt stichhaltige Gründe.
Wie weit darf das "Recht auf Vergessen" gehen?
(Quelle: shutterstock.com/Africa Studio)
Seit Juni vergangenen Jahres löscht Google auf Anforderung Suchergebnisse zu personenbezogenen Daten - allerdings nur auf europäischen Seiten. Ausserhalb der EU-Länder, etwa auf google.com, erscheinen die Informationen der User weiterhin. Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte Google Mitte Juni 2015 offiziell aufgefordert, Einträge auch weltweit zu löschen. Der Konzern weigerte sich. Nun hat Google alle damals gewährten Fristen verstreichen lassen.
Wie das Unternehmen in einem Blogeintrag erklärt, lehnt es es ab, die auf EU-Seiten gelöschten Ergebnisse auch in den USA und den anderen Ländern nicht mehr anzuzeigen. "Während das Recht auf Vergessen nun in Europa Gesetz sein mag, ist es global kein Gesetz", so das Statement.

Hohe Geldstrafen drohen

Die Weigerung kann nun hohe Geldstrafen und langwierige Prozesse zur Folge haben. Für Google offenbar kein Grund umzuschwenken. Der Konzern sieht die Entwicklung und die Forderungen als "beunruhigend" an, da sie sich negativ auf das gesamte Internet auswirken könnten.
"Wir glauben, dass kein Land dieser Welt die Autorität haben sollte, zu kontrollieren, auf welchen Content jemand in einem anderen Land zugreifen kann". Google führt dabei diverse Beispiele von Ländern an, die spezielle Inhalte verbieten, welche in anderen Ländern genehmigt wären - darunter etwa Russland, die Türkei - oder Thailand, das gegen Texte vorgeht, die die thailändische Monarchie kritisieren.
Würde man Frankreichs Antrag nachgeben, wäre das Internet schlussendlich nur so frei, wie es das am wenigsten freie Land erlaube, so Googles Begründung. Der Konzern hat nun CNIL gebeten, die Forderung zurückzunehmen.
In der Theorie besagt das "Recht auf Vergessenwerden", dass europäische Nutzer Google unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichten können, Suchergebnisse, die mit ihrem Namen in Verbindung stehen, zu entfernen. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2014 hervor. Das gilt für Links zu Angeboten und Webseiten, die belanglos oder veraltet sind oder die eigene Privatsphäre angreifen und Persönlichkeitsrechte verletzen.
Tatsächlich scheint Google aber nicht (viel) zu vergessen: In seinem aktuellen Transparenzbericht gibt der Internet-Konzern Auskunft über die globale Nutzung seiner Dienste und die Zusammenarbeit mit Ländern, Unternehmen und Nutzern. Der Bericht behandelt auch die Praxis zur Löschung von Suchergebnissen, wie sie das europäische "Recht auf Vergessenwerden" fordert. Daraus geht hervor, dass der Konzern nicht einmal der Hälfte aller Anfragen in Deutschland zugestimmt hat.




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