Bräustüberl Tegernsee kämpft vor Gericht gegen Google
Die Zustellung der Klage
Die Zustellung der Klage an Google in Hamburg habe Google nicht akzeptiert und stattdessen auf seinen Sitz in den USA verwiesen, sagt Glückstein. Aber Auslandszustellungen seien aufwendig und teuer. Der normale Verbraucher, der gegen Google vorgehen wolle, könne sich allein schon deshalb eine solche Klage meist nicht leisten, sagt Glückstein. Es sei "wie eine Firewall, mit der Google sich gegen Klagen abschottet". Deshalb gehe es hier um eine grundsätzliche Frage und einen Präzedenzfall.
Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Klage nicht wirksam zugestellt wurde, müsste das Bräustüberl dazu die nächste Instanz anrufen. Sieht das Gericht hingegen die Klage als zugestellt an, und es erscheint kein Vertreter von Google würde das Gericht nur aufgrund der Angaben des Bräustüberls entscheiden - wahrscheinlich mit besseren Chancen für die Gaststätte.
Schon einmal verhandelten Gerichte in München einen in Teilen ähnlich gelagerten Fall. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stritt gegen Microsoft, auch hier es ging um die Zustellung der Klage an Microsoft Deutschland anstatt an die US-Konzernzentrale - die das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz als rechtmässig bewertete. Glückstein sieht auch jetzt gute Chancen. Es gehe um die Verantwortlichkeit für Algorithmen und die rechtliche Greifbarkeit grosser Konzerne. Es müsse eine grundsätzliche Klärung her. Notfalls sei der Gesetzgeber gefragt.