Prozess um Wartezeiten
26.08.2019, 13:02 Uhr
Bräustüberl Tegernsee kämpft vor Gericht gegen Google
Gäste loben bei den Google-Bewertungen im Internet die schnelle Bedienung im Bräustüberl Tegernsee - trotzdem gab Google teils lange Wartezeiten an. In dem Fall, der nun vor Gericht verhandelt wird, geht es aber auch um eine grundsätzliche Rechtsfrage.
Das Herzogliche Bräustüberl Tegernsee hat es mit einem Giganten aufgenommen: Wirt Peter Hubert verklagt den Internet-Riesen Google. Grund sind Angaben zu angeblichen Wartezeiten. Denn auch wenn die Gaststätte an Oberbayerns Promi- und Touristenhotspot meist gut besucht ist, müssen Gäste laut Hubert nicht warten. Laut Google waren es hingegen oft 15 Minuten, an Wochenenden sogar auch mal 90 Minuten. Dabei lobten Gäste an gleicher Stelle im Internet bei den Bewertungen eine "schnelle Bedienung" und "Top Service".
Google hatte die Angaben im Juli zwar aus dem Netz genommen. Laut Huberts Anwalt Thomas Glückstein hat das Unternehmen aber keine Unterlassungserklärung abgegeben. An diesem Mittwoch (28. August) ist nun vor dem Landgericht München I die Verhandlung angesetzt.
Auch wenn Google die Angaben gelöscht habe, sei das Problem nicht gelöst, sagt Glückstein. "Der blosse Umstand, dass eine Rechtsverletzung beendet wird, räumt die sogenannte Wiederholungsgefahr nicht aus", sagt er. Oder einfacher: "Die falschen Angaben sind derzeit zwar entfernt. Aber Google könnte diese jederzeit wieder veröffentlichen."
Google hatte seine Angaben so erklärt: "Die geschätzten Wartezeiten basieren auf anonymen Daten von Personen, die in der Vergangenheit das betreffende Restaurant besucht haben, ähnlich wie bei den Funktionen 'Stosszeiten' und 'Besuchsdauer'." Unternehmen könnten aber über einen Link Feedback geben. Und: "Wir werden den Fall ausserdem untersuchen, um Google Maps weiter zu verbessern."
Verweis auf Algorithmus
Laut Hubert hatte ein Google-Mitarbeiter auf einen Algorithmus verwiesen, der weltweit gleich sei. Gäste, die sich vor dem Besuch des Bräustüberls im Internet informierten, könnten die Wartezeitangaben abschrecken. Hubert war verärgert: "Sie erfahren nicht, dass das aufgeschaltet wurde, Sie bekommen nicht gesagt, warum das aufgeschaltet wurde. Sie können nicht sagen, dass Sie das nicht möchten - und wenn es falsch ist, können Sie es nicht korrigieren." Google verwies dagegen auf einen Link, unter dem Unternehmen eine Rückmeldung übermitteln könnten.
Verwunderte Gäste hatten den Wirt 2017 auf die irreführenden Google-Angaben aufmerksam gemacht. Seitdem geht der Streit. Dabei geht es nicht nur um die Unterlassung der laut Hubert falschen Wartezeitangaben, sondern auch um die grundsätzliche Rechtsfrage, ob eine Klage gegen ein US-Konzern bei der Tochtergesellschaft in Deutschland zugestellt werden kann.