Oberlandesgericht Hamm 11.06.2015, 08:44 Uhr

Wegen Facebook-Kommentaren zurück in den Knast

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum: Beleidigende Kommentare über seine Ex-Frau haben einen auf Bewährung freigelassenen Mann wieder hinter Gitter gebracht.
(Quelle: Shutterstock.com/sakhorn)
Viele Menschen vergessen immer wieder, dass Facebook kein rechtsfreier Raum ist. Negative Kommentare über seine Ex-Frau auf der Seite des sozialen Netzwerks haben einen auf Bewährung freigelassenen Straftäter nun auf Anweisung des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm in Deutschland wieder zurück in den Knast gebracht.
Der Mann war wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Er war mit dem Messer auf seine damalige Frau losgegangen und hatte sie schwer verletzt. Nach Verbüssung von zwei Dritteln seiner Strafe wurde der Strafrest auf Bewährung ausgesetzt.
Für die Dauer der Bewährung war es ihm untersagt worden, direkt oder indirekt Kontakt zu seiner Ex-Frau aufzunehmen. Diese Auflage ignorierte er und postete auf seiner Facebook-Seite Beschimpfungen wie "Du bist die gross Hure von Babelon" und "Du bist geistig beeinträchtig".
Das war dem 3. Strafsenat zu viel des Guten. Dem Mann sei bewusst gewesen, dass "zumindest Verwandte und Bekannte der Geschädigten die Einträge lesen und der Geschädigten übermitteln würden. Darauf sei es ihm angekommen." Ausserdem äusserten die Richter ihre Besorgnis, dass der Verurteilte neue Straftaten begehen und gegenüber seiner Ex-Frau erneut gewalttätig werden könnte.
Facebook selbst muss sich vor Gericht gegen eine Massenklage verantworten. Der EuGH hat sich einer Klage des Österreichers Max Schrems bereits angenommen, nun wird die Causa "Europe versus Facebook" auch in Wien verhandelt.




Das könnte Sie auch interessieren