Beim Datenschutz
05.06.2018, 15:33 Uhr
EuGH: Betreiber von Fanseiten auf Facebook haften mit
Der EuGH setzt einen Schlusspunkt unter einen jahrelangen Rechtsstreit und beschert deutschen Datenschützern einen symbolischen Sieg. Demnach sind neben Facebook auch die Betreiber von Fanseiten für den Datenschutz verantwortlich.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat deutschen Datenschützern einen symbolischen Sieg beschert. Betreiber von Facebook-Fanseiten sind demnach gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Nutzerdaten verantwortlich, befanden die Luxemburger Richter (Rechtssache C-210/16). Der Betreiber einer Fanpage gestalte sein Informations- und Kommunikationsangebot selbst und trage damit zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite bei.
Die Entscheidung erging auf Grundlage der alten Datenschutzrichtlinie. Die Regeln zur Verantwortlichkeit sind aber mit denen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) identisch. Der EuGH setzt damit einen Schlusspunkt unter einen jahrelangen Rechtsstreit.
Nutzer müssen informiert werden
Das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hatte von der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein bereits im Jahr 2011 gefordert, ihre im sozialen Netzwerk Facebook betriebene Fanpage zu deaktivieren, da weder die Akademie noch Facebook die Besucher der Seite darauf hingewiesen hätten, dass ihre Daten erhoben und zur Verbreitung zielgerichteter Werbung genutzt werden. Die Wirtschaftsakademie hatte argumentiert, sie sei für die Datenverarbeitung durch Facebook nicht verantwortlich. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.
In der neuen Datenschutzgrundverordnung wird im Kern die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen oder Vereine neu geregelt. Nutzer müssen informiert werden, wenn ihre Daten erhoben werden - und auch zu welchem Zweck.
Facebook-Chef Mark Zuckerberg selbst hatte in seiner Anhörung vor dem Europäischen Parlament erklärt, dass Facebook DSGVO-konform sei.