Landgericht München 02.03.2018, 10:33 Uhr

Amazon Dash Buttons in Deutschland rechtswidrig

Das Landgericht München hat entschieden, dass Amazon Dash Buttons gegen geltendes deutsches Recht verstossen, weil sie Nutzer vor der Bestellung nicht ausreichend über das Produkt sowie dessen Preis informieren. Geklagt hatte die Verbraucherschutzzentrale NRW.
(Quelle: Amazon)
Die Verbrauchschutzzentrale NRW hat vor dem Landgericht München gegen Amazon einen Sieg errungen. Dem Urteil zufolge verstösst der Dash Button von Amazon massiv gegen geltende Gesetze, weil er Online-Shopper vor der Bestellung nicht ausreichend über das georderte Produkt sowie dessen Preis informiert. Das teilte die Verbraucherschutzzentrale NRW mit. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Amazon sei dazu verpflichtet, den gesetzlich festgelegten Informationspflichten nachzukommen. Konkret bedeutet das, dass der E-Commerce-Riese den Nutzer unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Preis und die bestellte Ware informieren muss.
Aktuell ist es so, dass der Webshopper über die Amazon App erst dann über den Preis sowie Produktdetails in Kenntnis gesetzt wird, nachdem er den Dash Button bereits gedrückt und damit den Kauf getätigt hat. Des Weiteren erklärte das Landgericht München Amazons "Dash Replenishment (Nachschub)-Nutzungsbedingungen" als unzulässig. Ebenso fehle auf dem Button der Hinweis, dass eine Zahlungspflicht ausgelöst wird. Dieser Hinweis sei aber bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr vorgeschrieben.
"Wir stehen Innovationen immer aufgeschlossen gegenüber", stellt der Vorstand der Verbraucherzentralen Wolfgang Schuldzinski klar: "Wenn die Innovation aber darin besteht, Verbraucher zu benachteiligen und ihnen einen Preisvergleich zu erschweren, gehen wir - wie in diesem Fall - mit allen Mitteln dagegen vor."

Funktion des Dash Buttons

Über den Dash Button von Amazon sollen Verbraucher Produkte des täglichen Bedarfs - wie beispielweise Waschmittel - direkt nachordern können. Dazu sind die Buttons in der Regel direkt an dem Gerät befestigt, bei dem auch das georderte Produkt zum Einsatz kommt.
Mit den Buttons kann aber immer nur ein Artikel einer bestimmten Marke bestellt werden. Welches konkrete Produkt das ist, legt der User selbst in der Amazon App fest.




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