Replay-TV
05.05.2020, 14:58 Uhr
Der Streit um Replay-TV geht weiter
Seit Jahren tobt ein Streit um Verluste bei Werbeeinnahmen - wegen der Replay-Funktion bei TV-Anbietern. Nun sollen die Konsumenten eine Entschädigung zahlen.
Bereits seit über 2 Jahren wird wegen der beliebten Replay-TV-Funktion beim modernen Fernsehen gestritten. Die Möglichkeit also, z.B. Werbung zu überspringen oder überspulen. Diese Funktion gehört seit Langem zum A&O von TV-Provider wie etwa der Swisscom oder UPC.
Die Interessensgemeinschaft Radio und Fernsehen (IRF) kritisiert, dass den Fernsehanstalten deswegen sehr viel Geld, welches durch die Werbung generiert würde, verloren ginge und forderte deshalb in der Vergangenheit verschiedene Massnahmen. Dies reichte von Einschränkungen des Replay auf gwissen Sendern oder zu gewissen Zeiten, ein generelles Abschaffen der Funktion oder eine Entschädigungszahlung der Unternehmen an die Fernsehanstalten.Dafür sind die Sender sogar in der Landesregierung vorstellig geworden.
Das die Replay-Funktion allerdings bestehen bleiben soll, darin war sich die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates einig:
«Die Kommission betont, dass Replay-TV möglich bleiben soll. Sie ist aber der Meinung, dass die Finanzierung der Sendeunternehmen über die Werbung sowohl ein medienrechtliches wie auch ein urheberrechtliches Problem darstellt. Sie spricht sich deshalb mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen für einen neuen Artikel im Urheberrechtsgesetz aus, wonach die Sendeunternehmen direkt mit den Kabelunternehmen über die Möglichkeit zum Überspringen von Werbung verhandeln können. Eine Minderheit will auf diesen Zusatz verzichten, da die Finanzierung der Sendeunternehmen über die Werbung eine gesamtheitliche Betrachtung und vertiefte Untersuchungen der Faktenlage voraussetze.»
«Die Kommission betont, dass Replay-TV möglich bleiben soll. Sie ist aber der Meinung, dass die Finanzierung der Sendeunternehmen über die Werbung sowohl ein medienrechtliches wie auch ein urheberrechtliches Problem darstellt. Sie spricht sich deshalb mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen für einen neuen Artikel im Urheberrechtsgesetz aus, wonach die Sendeunternehmen direkt mit den Kabelunternehmen über die Möglichkeit zum Überspringen von Werbung verhandeln können. Eine Minderheit will auf diesen Zusatz verzichten, da die Finanzierung der Sendeunternehmen über die Werbung eine gesamtheitliche Betrachtung und vertiefte Untersuchungen der Faktenlage voraussetze.»
Verschiedene Massnahmen stehen im Raum
Mittlerweile haben sich die Tarifverhandlungen zwischen TV Sendern und TV-Providern intensiviert. Unter Anderem fordert die SRG eine höhere Entschädigung der Anbieter, als diese bisher bezahlte. Eine Erhöhung um Faktor 7,5, wie das Portal Watson einen Insider zitiert. Dies würde sich in den Ausgaben der Anbieter erheblich niederschlagen, was wiederum wohl auf die Kunden abgewälzt würde. Man spricht hier von rund 10 zusätzlichen Franken monatlich. Diese Forderung liegt auch in den Corona-bedingten Werbeverlusten begründet. Diese sind im März um 15 Prozent gesunken. Allerdings seien auch alternative Werbeformate ein Thema. Beispielsweise: Ein einzelner "Zwangsspot" - dafür dürfe dann der restliche Werbeblock übersprungen werden. Die Antwort seitens der Anbieter auf diesen Vorschlag steht allerdings noch aus.