Bund veröffentlicht neuen Leitfaden zum Einsatz von Open-Source-Software

Vor- und Nachteile von Open-Source-Software

Laut CH Open beschreibt der neue Praxisleitfaden «ausführlich das Potenzial und die Herausforderungen von Open-Source-Software». Es werde etwa erwähnt, dass quelloffene Software die Interoperabilität von Systemen fördert und dank der Transparenz des Quellcodes die Qualität der Software überprüft werden kann. Dies führt dem Verein zufolge letztlich zu mehr Sicherheit und Vertrauen. Das ISB weist im Leitfaden allerdings auch darauf hin, dass aufgrund von Abhängigkeiten von proprietärer Software die Wechselkosten relativ hoch sein können und dass Open-Source-Alternativen wegen dem fehlenden Marketing oftmals nicht so bekannt sind wie proprietäre Produkte.
In einem weiteren Abschnitt erläutere das ISB verschiedene Konstellationen von Nutzung und Entwicklung von Open-Source-Software sowie deren Auswirkungen bezüglich Freigabe und Lizenzierung der Software. So kann diese einerseits unverändert eingesetzt werden, was keinerlei Verpflichtungen verursacht. Andererseits können auch bestehende Open-Source-Komponenten weiterentwickelt und verbreitet werden, schreibt CH Open. Dabei müsse jedoch unterschieden werden, ob die Software ausschliesslich intern verwendet oder auch an Externe weitergegeben wird.

Heutige Freigabe-Praxis korrekt

Ausserdem, so der Verein weiter, enthält der Praxisleitfaden Beschreibungen der Geschäftsmodelle mit Open-Source-Software, Analysemöglichkeiten von Open-Source-Lösungen, Support-Modelle sowie konkrete Fragen und Antworten aus der Praxis. Die Freigabe von Open-Source-Software durch Bundesstellen werde im neuen «Bundesgesetz über die Digitale Verwaltung» geklärt. Dieses soll in Kürze in die Vernehmlassung gelangen. Bis dieses Gesetz in Kraft tritt, dürfen die Bundesstellen selbständig entscheiden, ob sie ihre eigenen Weiterentwicklungen als Open-Source-Software freigeben oder nicht. So zeigt sich der Verein auch erfreut darüber, dass gemäss Praxisleitfaden die Bundesstellen bis auf Weiteres eigenständig über die Freigabe von Open Source Software entscheiden können. «Damit ist die heutige Praxis formell als korrekt bestätigt», schreibt der Verein CH Open abschliessend




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