Schweizer Innovationspark
08.06.2015, 06:44 Uhr
Startkonfiguration des Innovationsparks ergänzt
Der Bundesrat hat die Startkonfiguration des Schweizerischen Innovationsparks um den Netzwerkstandort „SIP Biel/Bienne“ ergänzt. Das Nachverfahren 2015 ist damit abgeschlossen.
Der Innovationspark kann, vorbehältlich der Zustimmung der Eidgenössischen Räte, ab 2016 mit den zwei Hubstandorten im Umfeld der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen und den drei Netzwerkstandorten im Aargau, in der Nordwestschweiz und in Biel starten.
Im März 2015 hatte der Bundesrat mit Verabschiedung der Botschaft zum Schweizerischen Innovationspark die ursprüngliche Startkonfiguration aus zwei Hub- und vorerst zwei Netzwerkstandorten gutgeheissen. Parallel führte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF ein Nachverfahren durch, um zu ermitteln, ob bis zum Start des Innovationsparks 2016 allenfalls noch weitere Netzwerkstandorte der bisher nicht berücksichtigten sechs Kandidaturen hinzukommen.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI hat das Nachverfahren durchgeführt und die drei erneut eingegangenen Kandidaturen formell vorgeprüft: alle drei Kandidaturen wurden zur weiteren Evaluation zugelassen. Mitte Mai fand in Bern die Evaluation der Kandidaturen durch eine vom SBFI beauftragte unabhängige Expertengruppe statt. Für diese Evaluation konnten weitgehend die gleichen Experten gewonnen werden, die bereits die Erstevaluation im letzten Jahr (seinerzeit im Auftrag der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektorinnen und -direktoren VDK) durchgeführt hatten.
Die Expertengruppe hat einstimmig empfohlen, die Kandidatur „SIP Biel/Bienne" zu berücksichtigen und die anderen beiden Kandidaturen zum jetzigen Zeitpunkt nicht in die Startkonfiguration aufzunehmen. Der Vorsteher des WBF, Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, ist dieser Empfehlung gefolgt und hat dem Bundesrat heute die Aufnahme des „SIP Biel/Bienne" in die Startkonfiguration beantragt. Für die weitere Entwicklung des Standortportfolios des Schweizerischen Innovationsparks ist nach dem Start die Stiftung Swiss Innovation Park zuständig.
Der heutige Entscheid ergänzt die vom Bundesrat ursprünglich gutgeheissene Startkonfiguration um einen dritten Netzwerkstandort.
Im März 2015 hatte der Bundesrat mit Verabschiedung der Botschaft zum Schweizerischen Innovationspark die ursprüngliche Startkonfiguration aus zwei Hub- und vorerst zwei Netzwerkstandorten gutgeheissen. Parallel führte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF ein Nachverfahren durch, um zu ermitteln, ob bis zum Start des Innovationsparks 2016 allenfalls noch weitere Netzwerkstandorte der bisher nicht berücksichtigten sechs Kandidaturen hinzukommen.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI hat das Nachverfahren durchgeführt und die drei erneut eingegangenen Kandidaturen formell vorgeprüft: alle drei Kandidaturen wurden zur weiteren Evaluation zugelassen. Mitte Mai fand in Bern die Evaluation der Kandidaturen durch eine vom SBFI beauftragte unabhängige Expertengruppe statt. Für diese Evaluation konnten weitgehend die gleichen Experten gewonnen werden, die bereits die Erstevaluation im letzten Jahr (seinerzeit im Auftrag der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektorinnen und -direktoren VDK) durchgeführt hatten.
Die Expertengruppe hat einstimmig empfohlen, die Kandidatur „SIP Biel/Bienne" zu berücksichtigen und die anderen beiden Kandidaturen zum jetzigen Zeitpunkt nicht in die Startkonfiguration aufzunehmen. Der Vorsteher des WBF, Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, ist dieser Empfehlung gefolgt und hat dem Bundesrat heute die Aufnahme des „SIP Biel/Bienne" in die Startkonfiguration beantragt. Für die weitere Entwicklung des Standortportfolios des Schweizerischen Innovationsparks ist nach dem Start die Stiftung Swiss Innovation Park zuständig.
Der heutige Entscheid ergänzt die vom Bundesrat ursprünglich gutgeheissene Startkonfiguration um einen dritten Netzwerkstandort.