Projekt «Justitia 4.0»
16.11.2020, 11:01 Uhr

Neue Plattform soll den Datenaustausch bei Justizverfahren ermöglichen

Bei Justizverfahren sollen die Parteien künftig digital mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden kommunizieren können – und zwar über eine hochsichere zentrale Plattform. Der Bundesrat schickte das entsprechende Gesetz für die Plattform in die Vernehmlassung.
(Quelle: Unsplash / Andreas Fischinger)
«Justitia 4.0» heisst das Projekt, das von den Eidgenössischen Gerichten sowie den kantonalen Justizvollzugsbehörden ins Leben gerufen wurde, um die Schweizer Justiz in die digitale Zukunft zu führen. Im Rahmen des Projekts soll nun eine zentrale Plattform aufgebaut werden, damit alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können.
Um die rechtlichen Grundlagen hierfür zu schaffen, schickte der Bundesrat das neue Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) nun in die Vernehmlassung, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) mitteilt. Diese dauert bis am 26. Februar 2021.

Obligatorisch für professionelle Anwender

Dem Communiqué zufolge soll der elektronische Rechtsverkehr für professionelle Anwenderinnen und Anwender – beispielsweise Anwältinnen und Anwälte, Gerichte oder Behörden – obligatorisch werden. Private, die dem Obligatorium nicht unterstehen, sollen die Plattform zwar ebenfalls nutzen, aber weiterhin auch per Post mit Gerichten und Behörden kommunizieren können.
Aus Sicht des Bundesrats soll die Plattform von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert werden. Denn die neue digitale Kommunikationsplattform betreffe sämtliche Justizbehörden in der Schweiz, heisst es. Dazu soll eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gegründet werden.
Die Kosten für Aufbau, Einführung und Betrieb in den ersten acht Jahren werden gemäss Mitteilung auf insgesamt rund 50 Millionen Franken geschätzt. Für die Nutzung der Plattform sollen Behörden dann eine Gebühr bezahlen, die sie auf die Nutzerinnen und Nutzer überwälzen können. Man zeigt sich überzeugt, dass sich die jährlichen Betriebs- und Weiterentwicklungskosten bereits mit einem tiefen zweistelligen Frankenbetrag pro Verfahren decken liessen.

Sparpotenzial vorhanden

Beim Bund erhofft man sich durch die Plattform und den elektronischen Rechtsverkehr eine Beschleunigung bei der Durchführung von Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren. Besonders werde die Kommunikation zwischen Parteien und Behörden sowie der Zugriff auf die Verfahrensakten für alle Beteiligten erleichtert. Ausserdem könnten Post- und Kopiergebühren eingespart werden.
Wie es im Communiqué abschliessend heisst, ist auch der Einsatz der elektronischen Identität (E-ID) vorgesehen. Sie soll den sicheren und streng geregelten Zugang zur Plattform gewährleisten.




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