TV 02.11.2018, 12:41 Uhr

Kunden als Verlierer beim Kampf ums Schweizer Replay-TV?

Zeitversetztes Fernsehen stösst in der Schweiz auf immer grössere Beliebtheit. Ein Kampf zwischen den TV-Sendern und den Anbietern von Replay-TV wie Swisscom, UPC, Sunrise und ähnlichen um die Entschädigungen dafür könnte negative Folgen für die Konsumenten haben.
Zurück in die Vergangenheit?
(Quelle: Pixabay)
In den Zeiten von Netflix und Co. kommt auch Replay-TV bei den Kunden immer besser an. Sie können über ihren TV-Anbieter gegen eine monatliche Gebühr bei sehr vielen Sendern zeitversetztes Fernsehen geniessen. Die Nutzung von Replay-TV in der Schweiz ist von 9 Prozent 2013 auf 24 Prozent 2017 gestiegen.

Der TV-Nutzer zahlt in der Schweiz also seine obligatorische Empfangsgebühr (Billag) sowie die Kosten des TV-Anbieters und bekommt dafür eine mordernes zeitgemässes Fernseherlebnis. Er schaut wann er will und kann bei Bedarf auch bei Werbung vorspulen. Gemäss der Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen IRF machen das beim zeitversetzten Fernsehen 60 - 80 Prozent der Nutzer, was den TV-sendern gar nicht passt. Denn sie fürchten, dass sie so auf dem TV-Werbemarkt Einnahmen verlieren und ihre Existenz gefährdet sein könnte.

Es gibt zwar eine ausgehandelte Abgabe der TV-Anbieter an die Sender von 1.60 Franken pro Abonnent und Monat, doch das ist den Sendern mittlerweile zu wenig. Es stört sie auch, dass die Kontakte zwischen Sendern und TV-Anbietern nur zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Verbänden der TV-Verbreiter ausgehandelt werden und es keine direkten Verhandlungen und Kontakte gibt. Um dies zu ändern sind die Sender vor Gerichten und auch im Parlament tätig geworden. Der Kampf vor Gericht war bis jetzt erfolglos, doch in der Politik konnte ein Erfolg erzielt werden. So entschied die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats letzte Woche wie folgt:

"Die Kommission betont, dass Replay-TV möglich bleiben soll. Sie ist aber der Meinung, dass die Finanzierung der Sendeunternehmen über die Werbung sowohl ein medienrechtliches wie auch ein urheberrechtliches Problem darstellt. Sie spricht sich deshalb mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen für einen neuen Artikel im Urheberrechtsgesetz aus, wonach die Sendeunternehmen direkt mit den Kabelunternehmen über die Möglichkeit zum Überspringen von Werbung verhandeln können. Eine Minderheit will auf diesen Zusatz verzichten, da die Finanzierung der Sendeunternehmen über die Werbung eine gesamtheitliche Betrachtung und vertiefte Untersuchungen der Faktenlage voraussetze."

Für die Konsumenten ändert sich im Moment noch nichts. Doch in der Zukunft könnte es zu eher unerfreulichen Entwicklungen kommen. Dazu gehören möglicherweise:

  • Kein Replay-TV mehr bei verschiedenen Sendern
  • Keine Möglichkeit mehr die Werbung beim Replay-TV zu überspringen
  • Zusatzgebühren für die Nutzung von Replay-TV

Es bleibt zu hoffen, dass nicht die Konsumenten die Leidtragenden des Kampfs zwischen Sendern und TV-Verbreitern um das Replay-TV sein werden. Mehr Hintergrundinformationen gibt es bei den Kollegen der Computerworld: Mögliches Replay-TV-Verbot sorgt für grosse Diskussionen




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