Bundesrat
12.06.2015, 13:14 Uhr
KTI soll zur Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung werden
Der Bundesrat hat am 12. Juni 2015 die Vernehmlassung über den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung eröffnet.
Mit der Vorlage soll die gesetzliche Grundlage zur Umwandlung der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt geschaffen werden. An der bisherigen Mission der KTI, eine Brücke zwischen Forschung und Markt zu schlagen, wird nichts geändert.
Der Gesetzesentwurf weist der neuen Anstalt mit der Bezeichnung „Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse)" die bisherigen Aufgaben der KTI zu und legt ihre Organisation fest. Die Vorlage sieht eine klare Zuteilung von Zuständigkeiten auf die festgelegten Organe vor. Dabei werden eine umfassende Trennung zwischen den strategischen und operativen Aufgaben sowie eine unabhängige Aufsicht gewährleistet. Die Reform ermöglicht zudem eine verbesserte Integration der KTI in das schweizerische Fördersystem im Bereich Forschung und Innovation.
Die Vorlage führt bis auf eine Ausnahme zu keinen neuen Aufgaben des Bundes. Neu ist lediglich die Förderung qualifizierter Hochschulabsolventinnen und -absolventen im Innovationsbereich. Die Förderung ist komplementär zu der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung des Schweizerischen Nationalfonds. Sie stellt einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im Rahmen der Fachkräfteinitiative des WBF dar. Die Kosten der künftigen Agentur sind vergleichbar mit jenen der heutigen KTI.
Die KTI ist als Förderorgan des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation fest etabliert. Sie ist heute im Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) als ausserparlamentarische Kommission geregelt. Seit ihrer Einsetzung im Jahr 2011 ist sie mit Entscheidbefugnissen ausgestattet. Erfahrungen der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass die Form einer ausserparlamentarischen Kommission für die Förderaufgaben der KTI nicht optimal ist.
Die organisatorische Ausgestaltung der KTI wurde in den letzten Jahren im Rahmen von diversen parlamentarischen Vorstössen aufgegriffen. Der Bundesrat nahm deshalb die Motion von Ständerat Felix Gutzwiller (11.4136) zum Anlass, das organisatorische Verbesserungspotenzial der KTI zu prüfen. Die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation durchgeführte Analyse zeigt auf, dass erhebliche Verbesserungen in den Governance-Strukturen notwendig sind. Diese sind nur durch eine grundlegende Reform umsetzbar. Gestützt auf die Analyse hat der Bundesrat das WBF im November 2014 beauftragt, eine Vorlage zur Umwandlung der KTI in eine öffentlich-rechtliche Anstalt auszuarbeiten.
Die Vernehmlassung über den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung dauert bis am 31. August 2015. Die Verabschiedung der Botschaft an das Parlament ist im Herbst 2015 vorgesehen.
Der Gesetzesentwurf weist der neuen Anstalt mit der Bezeichnung „Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse)" die bisherigen Aufgaben der KTI zu und legt ihre Organisation fest. Die Vorlage sieht eine klare Zuteilung von Zuständigkeiten auf die festgelegten Organe vor. Dabei werden eine umfassende Trennung zwischen den strategischen und operativen Aufgaben sowie eine unabhängige Aufsicht gewährleistet. Die Reform ermöglicht zudem eine verbesserte Integration der KTI in das schweizerische Fördersystem im Bereich Forschung und Innovation.
Die Vorlage führt bis auf eine Ausnahme zu keinen neuen Aufgaben des Bundes. Neu ist lediglich die Förderung qualifizierter Hochschulabsolventinnen und -absolventen im Innovationsbereich. Die Förderung ist komplementär zu der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung des Schweizerischen Nationalfonds. Sie stellt einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im Rahmen der Fachkräfteinitiative des WBF dar. Die Kosten der künftigen Agentur sind vergleichbar mit jenen der heutigen KTI.
Die KTI ist als Förderorgan des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation fest etabliert. Sie ist heute im Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) als ausserparlamentarische Kommission geregelt. Seit ihrer Einsetzung im Jahr 2011 ist sie mit Entscheidbefugnissen ausgestattet. Erfahrungen der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass die Form einer ausserparlamentarischen Kommission für die Förderaufgaben der KTI nicht optimal ist.
Die organisatorische Ausgestaltung der KTI wurde in den letzten Jahren im Rahmen von diversen parlamentarischen Vorstössen aufgegriffen. Der Bundesrat nahm deshalb die Motion von Ständerat Felix Gutzwiller (11.4136) zum Anlass, das organisatorische Verbesserungspotenzial der KTI zu prüfen. Die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation durchgeführte Analyse zeigt auf, dass erhebliche Verbesserungen in den Governance-Strukturen notwendig sind. Diese sind nur durch eine grundlegende Reform umsetzbar. Gestützt auf die Analyse hat der Bundesrat das WBF im November 2014 beauftragt, eine Vorlage zur Umwandlung der KTI in eine öffentlich-rechtliche Anstalt auszuarbeiten.
Die Vernehmlassung über den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung dauert bis am 31. August 2015. Die Verabschiedung der Botschaft an das Parlament ist im Herbst 2015 vorgesehen.