RTVV-Revision
17.08.2014, 23:16 Uhr
Kabelnetze gegen mehr Regulierung und Lex SRG
Swisscable, der Dachverband der 220 Schweizer Kabelnetzunternehmen, lehnt die Revision der Radio- und Fernsehverordnung RTVV und der SRG-Konzession ab.
. Die Revision dient einzig den Interessen der SRG. Eine Regulierung von HbbTV* und die Ausweitung der Verbreitungspflicht kämen einer kleinen «Lex SRG» gleich - die SRG plant die Einführung von HbbTV per 1. Januar 2015. Die Revision bringt Kunden keinen Nutzen, wohl aber Kosten.
Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM plant eine kleine «Lex SRG». Denn die vorgesehene Privilegierung von HbbTV* gegenüber anderen Diensten orientiert sich ausschliesslich an den Plänen der SRG: Im Zusammenhang mit der «Einführung von hybriden Fernsehdiensten» will das BAKOM «spezifisch für die SRG» die hybriden Fernsehdienste dem übrigen publizistischen Angebot zurechnen und gleichzeitig auch die Werberegelung anpassen. So will das BAKOM die SRG via Verordnungs- und Konzessionsanpassung begünstigen. Die geplante Revision gibt vor, für Kunden den Zugang zu modernen Diensten zu verbessern. In Wirklichkeit geht es jedoch darum, der SRG die Vermarktung eines HbbTV-Angebots zu erleichtern. Dies ist unnötig, weil die interaktiven Dienste schon heute aufgeschaltet werden können (etwa über Apps auf bestehenden Plattformen). Um für die SRG einen exklusiven Verbreitungsweg zu reservieren, will das BAKOM HbbTV dennoch regulieren und die Fernmeldedienstanbieter zur Verbreitung verpflichten (Must-Carry).