Finanzkommission gibt grünes Licht für SAP-Migration beim Bund
Steuerung verbessern
Die Finanzkontrolleure schlagen deshalb vor, dass der Bundesrat die ausstehenden Governance-Fragen bis zu diesem Zeitpunkt in einer Weisung oder Verordnung regelt und in Kraft setzt. Die Governance müsse dabei «erheblich verbessert und verbindlich geregelt werden».
Zudem macht es aus Sicht der EFK mehr Sinn, die beiden Programme gesamthaft und nicht in Tranchen freizugeben. Reserven von insgesamt 100 Millionen Franken sollen ausserdem nur auf Antrag durch den Auftraggeber freigegeben werden können. Auf offizielle Empfehlungen verzichtet die EFK aber. Sie unterstütze die Beratungen in den Finanzkommissionen, heisst es im Bericht.
Keine Aufsplittung
Die nationalrätliche Kommission ist dem Willen der Finanzkontrolle gefolgt. Sie will die Artikel im Bundesbeschluss streichen, welche die Aufteilung der beiden Verpflichtungskredite auf je drei Tranchen und eine stufenweise Freigabe der Verpflichtungskredite durch den Bundesrat vorsehen. Diese stufenweise Bewilligung soll ersetzt werden durch eine Verbesserung der Governance, heisst es in der Mitteilung. Bei «Superb» sei zu beachten, dass alle Departemente und Bundesämter in irgendeiner Form beteiligt und vom Programm betroffen seien. Es bestünden deshalb auch viele unterschiedliche Interessen und zahlreiche Schnittstellen.
Damit die Diskussionen nicht aus dem Ruder laufen, will die Finanzkommission eine Rahmenbedingung für die Kreditverwendung setzen: Der Kredit ist erst freigegeben, wenn der Bundesrat eine Weisung erlassen hat, welche ihm das Recht gibt, in Streitfällen zu entscheiden. Damit muss der Bundesrat seine erlassenen Weisungen in einigen Punkten anpassen. Eingefügt hat die Kommission auch einen neuen Artikel, in welchem sie die Berichterstattung an das Parlament regeln will. Sie will später überprüfen können, ob die Nutzen- und Synergiepotenziale, die man von der Erneuerung der SAP-Systeme erwartet, tatsächlich erreicht wurden.