Replay-TV
16.06.2020, 09:09 Uhr
Ab 2022 gibts neue Regeln für Replay-TV
In der Diskussion um überspulbare Werbung und Replay-TV wurde eine Einigung erzielt. Zukünftig gibts mehr Rückspulzeit, aber auch Zwangswerbung.
Der Streit um Replay-TV, also die Möglichkeit, Fernsehinhalte zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt nochmal anzuschauen, dauert nun schon einige Jahre. Oder vielmehr die Problematik, dass dort die Möglichkeit besteht, Werbung zu überspulen. Der Streitpunkt bestand darin, dass die Telekomanbieter den werbefinanzierten Fernsehsendern aus deren Sicht zu wenig Entschädigung für die Einnahmeverluste zahlten. Einnahmeverluste, die aus den weggebrochenen Werbeeinnahmen resultierten. Dieser Rückgang ist wiederum der Replay-TV-Funktion zu verdanken, da so die bezahlte Werbung nicht ausgespielt werden konnte.
Nun haben die TV-Anbieter und die Fernsehsender für die Schweiz eine Einigung erzielt: Ab 2022 wird die mögliche Speicherdauer von Inhalten von maximal einer auf zwei Wochen verlängert. TV-Konsumenten können also ihre Serien auch zwei Wochen später noch kucken. Im Gegenzug dazu werden neu drei Gebührenvarianten lanciert. In einer Basisvariante fällt die Möglichkeit, die Werbeblöcke zu überspringen, weg.
Eine zweite Variante behält die Spulmöglichkeit bei Werbeblocken teilweise bei: Sie würden auf drei Spots mit einer Gesamtdauer von knapp 2 Minuten reduziert. Dafür ist aber eine nicht überspulbare, 7-sekündige Startwerbung vorgesehen, bevor das TV-Programm eingeblendet wird – ähnlich wie etwa bei YouTube. Dafür werde jedoch eine Zusatzgebühr fällig. Diese Variante schliesst allerdings die SRG aus, weil diese sich aus lizenztechnischen Gründen gegen eine Verlängerung der Replay-Funktion auf 14 Tage wehren. Dadurch entstünden ihnen Mehrkosten, was zu einer Kürzung von Inhalten führen würde.
In einer dritten Variante sei ein komplett werbefreies Fernsehen und Überspulen möglich, allerdings werde da eine Zusatzgebühr von 5 Franken monatlich fällig.