29.04.2013, 00:00 Uhr
WEKO kämpft überall für offene und freie Märkte
Die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) erläuterte an ihrer Jahrespressekonferenz ihre jüngsten Massnahmen zur Erreichung offener und freier Märkte. Im letzten Jahr hat die Wettbewerbsbehörde eine Reihe wichtiger Entscheide gegen Marktabschottungen und Behinderungen des Wettbewerbs umgesetzt. Dazu gehören auch ihre Aktivitäten bei der Umsetzung des Binnenmarktgesetzes (BGBM) gegen kantonale und kommunale Markzutrittsbeschränkungen.
Gestützt auf das Kartellgesetz (KG) ging die WEKO erneut konsequent gegen Marktabschottungen und Behinderungen des Wettbewerbs vor. So sind im letzten Jahr wegen der Behinderung von Parallel- und Direktimporten BMW mit CHF 156 Mio und IFPI Schweiz mit CHF 3.5 Mio sanktioniert worden. Wegen Eingriffen in die freie Preisbildung mittels horizontaler oder vertikaler Preisabreden hat die WEKO zudem gegen Spediteure, die Neuenburger Immobilientreuhänder und einen Importeur von Bergsportprodukten Bussen ausgesprochen.
Mit ihren Entscheiden will die WEKO sicherstellen, dass der Wettbewerb seine positiven Wirkungen zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Unternehmen entfalten kann. Für das gute Funktionieren des Wettbewerbs und der Märkte ist es notwendig, dass sich die Preise unbeeinflusst von Abreden frei nach Angebot und Nachfrage bilden können.
Zu erwähnen ist auch, dass das Bundesgericht im Urteil i.S. Publigroupe ausdrücklich bestätigt hat, dass die Verfahren der WEKO nach Kartellgesetz die rechtsstaatlichen Anforderungen der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vollumfänglich erfüllen.
Gestützt auf das Binnenmarktgesetz (BGBM) setzt sich die WEKO dafür ein, dass jede Person mit Sitz in der Schweiz freien und gleichberechtigten Zugang zu den kantonalen Märkten hat. Die WEKO stellt mittels Beratungen, Empfehlungen, Gutachten und Beschwerden sicher, dass sich kantonal unterschiedliche Vorschriften wie z.B. Bewilligungsvoraussetzungen oder auch Bewilligungsgebühren bis hin zu Submissionsverfahren und Konzessionsvergaben nicht als Marktabschottungen auswirken.
Interventionsbedarf zur Überwindung von kantonalen Marktabschottungen besteht insbesondere für Berufe im Gesundheits-, Sanitär- und Bildungswesen wie auch im Bereich der Sicherheits- und Taxidienste sowie der kantonalen öffentlichen Beschaffung. (ph)
Siehe auch: Teleclub: WEKO untersucht die Übertragung von Live-Sport im Pay-TV
Mit ihren Entscheiden will die WEKO sicherstellen, dass der Wettbewerb seine positiven Wirkungen zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Unternehmen entfalten kann. Für das gute Funktionieren des Wettbewerbs und der Märkte ist es notwendig, dass sich die Preise unbeeinflusst von Abreden frei nach Angebot und Nachfrage bilden können.
Zu erwähnen ist auch, dass das Bundesgericht im Urteil i.S. Publigroupe ausdrücklich bestätigt hat, dass die Verfahren der WEKO nach Kartellgesetz die rechtsstaatlichen Anforderungen der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vollumfänglich erfüllen.
Gestützt auf das Binnenmarktgesetz (BGBM) setzt sich die WEKO dafür ein, dass jede Person mit Sitz in der Schweiz freien und gleichberechtigten Zugang zu den kantonalen Märkten hat. Die WEKO stellt mittels Beratungen, Empfehlungen, Gutachten und Beschwerden sicher, dass sich kantonal unterschiedliche Vorschriften wie z.B. Bewilligungsvoraussetzungen oder auch Bewilligungsgebühren bis hin zu Submissionsverfahren und Konzessionsvergaben nicht als Marktabschottungen auswirken.
Interventionsbedarf zur Überwindung von kantonalen Marktabschottungen besteht insbesondere für Berufe im Gesundheits-, Sanitär- und Bildungswesen wie auch im Bereich der Sicherheits- und Taxidienste sowie der kantonalen öffentlichen Beschaffung. (ph)
Siehe auch: Teleclub: WEKO untersucht die Übertragung von Live-Sport im Pay-TV