04.04.2013, 00:00 Uhr
Teleclub: WEKO untersucht die Übertragung von Live-Sport im Pay-TV
Was Swisscable forderte, ist nun eingetreten. (Swisscable kritisiert Monopolisierung von Sportinhalten durch Swisscom) Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine Untersuchung im Bereich der Übertragung von Live-Sport im Pay-TV eröffnet. Die Vorabklärung hat Anhaltspunkte für Kartellrechtsverstösse von Swisscom und Cinetrade bzw. deren Pay-TV-Anbieter Teleclub ergeben.
Das Sekretariat der WEKO fand Anhaltspunkte dafür, dass Cinetrade und Swisscom im Bereich der Übertragung von Live-Sport im Pay-TV marktbeherrschend sind und diese Stellung missbrauchen. In der Untersuchung der WEKO steht die Frage im Vordergrund, ob Cinetrade konkurrierenden TV-Plattformanbietern von Swisscom TV bestimmte Angebote ungerechtfertigterweise verweigert.
Weiter geht es darum, ob Cinetrade gewisse TV-Plattformanbieter und Endkunden diskriminiert, indem das Teleclub-Angebot über Swisscom TV günstiger bezogen werden kann als über andere TV-Plattformen, dies obschon das Sportangebot auf Swisscom TV umfangreicher ist. Schliesslich ist zu klären, ob eine nach Kartellgesetz unzulässige Koppelung vorliegt, wenn Endkunden die Sportkanäle von Teleclub nur zusammen mit einem Basispaket beziehen können.
Cinetrade hält langfristige und umfassende Exklusivrechte für die Übertragung von Sportinhalten im Schweizer Bezahlfernsehen. Solche Exklusivrechte können eine marktbeherrschende Stellung begründen, die möglicherweise zu Gunsten von Swisscom missbraucht werden kann. Dadurch könnten Konkurrenten von Swisscom im Wettbewerb behindert werden, wie die WEKO am Donnerstag informierte. (ph) http://www.weko.admin.ch/
Mittlerweile hat sich Swisscom dazu geäussert: Swisscom wehrt sich mit Stellungnahme zu WEKO-Teleclub-Untersuchung
Siehe auch: Swisscable kritisiert Monopolisierung von Sportinhalten durch Swisscom
Weiter geht es darum, ob Cinetrade gewisse TV-Plattformanbieter und Endkunden diskriminiert, indem das Teleclub-Angebot über Swisscom TV günstiger bezogen werden kann als über andere TV-Plattformen, dies obschon das Sportangebot auf Swisscom TV umfangreicher ist. Schliesslich ist zu klären, ob eine nach Kartellgesetz unzulässige Koppelung vorliegt, wenn Endkunden die Sportkanäle von Teleclub nur zusammen mit einem Basispaket beziehen können.
Cinetrade hält langfristige und umfassende Exklusivrechte für die Übertragung von Sportinhalten im Schweizer Bezahlfernsehen. Solche Exklusivrechte können eine marktbeherrschende Stellung begründen, die möglicherweise zu Gunsten von Swisscom missbraucht werden kann. Dadurch könnten Konkurrenten von Swisscom im Wettbewerb behindert werden, wie die WEKO am Donnerstag informierte. (ph) http://www.weko.admin.ch/
Mittlerweile hat sich Swisscom dazu geäussert: Swisscom wehrt sich mit Stellungnahme zu WEKO-Teleclub-Untersuchung
Siehe auch: Swisscable kritisiert Monopolisierung von Sportinhalten durch Swisscom