Arbeitsrecht
05.03.2016, 14:36 Uhr
Surfen im Internet als Kündigungsgrund?
Darf ein Arbeitnehmer auf seinem Bürocomputer auch privat Surfen? Mit diesem Dauerbrenner-Thema in HR-Abteilungen hat sich jetzt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg beschäftigt.
Ob Arbeitnehmer den ihnen zur Verfügung gestellten Dienstcomputer auch zum privaten Surfen im Internet verwenden dürfen, ist ein Dauerbrenner in den Personalabteilungen. Eine übermässige Privatnutzung kann zwar eine Kündigung rechtfertigen, aber für den Arbeitgeber stellt sich immer wieder die Frage, wie er dieses Fehlverhalten nachweisen kann.
Urteil: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat eine ausserordentliche Kündigung wegen privatem Surfen am Arbeitsplatz bestätigt.
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Der Entscheidung (Urt. v. 14.01.2016, Az. 5 Sa 657/15) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Arbeitgeber hatte seinem Arbeitnehmer einen Dienstrechner überlassen. Die private Nutzung war den Arbeitnehmern nur in Ausnahmefällen und auch nur während der Arbeitspausen gestattet.
Nachdem der Arbeitgeber Hinweise darauf erhalten hatte, dass eine erhebliche, über diese Gestattung hinausgehende private Nutzung des Internets vorliege, wertete der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers den Browser-Verlauf des Dienstrechners aus. Er stellte fest, dass in einem Zeitraum von 30 Arbeitstagen an insgesamt etwa fünf Tagen eine über die erlaubte Privatnutzung hinausgehende Nutzung des Internets vorlag. Er erklärte die ausserordentliche fristlose Kündigung.