03.12.2007, 00:00 Uhr
Strengste Bedingungen für Online-Durchsuchung gefordert
Bei der vom Bundesinnenministerium geplanten Online-Durchsuchung fordert der Bundesverband BITKOM besonders strenge rechtliche Voraussetzungen. Diese müssten im Gesetzentwurf deutlicher werden. "Online-Durchsuchungen greifen sehr viel tiefer in die Privatsphäre ein als eine Telefonüberwachung", sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf auf einer Veranstaltung in Berlin zur IT-Sicherheit.
Online-Überwachungen sollten deshalb nur unter ähnlich strengen Voraussetzungen zulässig sein wie die akustische Wohnraumüberwachung, der so genannte Grosse Lauschangriff. Eine Durchsuchung von Zentralrechnern der E-Mail-Anbieter im Rahmen der Online-Durchsuchung lehnt der BITKOM ab. Kempf: "Das bringt wenig und schadet nur.- Jeder Nutzer könne seinen Mailverkehr problemlos über ausländische Anbieter abwickeln. Auch sollten in Deutschland tätige Software-Hersteller nicht verpflichtet werden, für die Sicherheitsbehörden standardisierte Schnittstellen zum Beispiel in Virenschutzprogramme einzubauen. "Kriminelle können mit einem Mausklick auf ausländische Anbieter von Firewalls und Virenscannern ausweichen", so Kempf. Ausserdem müssten die Unternehmen auf dem deutschen Markt Nachteile befürchten, weil eine Sicherheitssoftware mit offizieller Hintertür wenig attraktiv sei. (ph) http://www.bitkom.de