Sunrise-Kündigungsklausel
06.11.2023, 11:51 Uhr
Mündliche Kündigungen bei Sunrise: K-Tipp reicht Klage ein
K-Tipp wird als Konsumentenschutzorganisation die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sunrise gerichtlich prüfen lassen.
Vor rund zwei Wochen berichteten auch wir darüber, dass Sunrise weiterhin auf ihre mündliche Kündigung bestehen kann. Der Telco zwingt seine Kundinnen und Kunden in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Abos nicht schriftlich per Post (oder E-Mail) zu kündigen, sondern besteht auf eine mündliche Kündigung per Telefon – oder via Chatbot. Das Bundesgericht hatte sich mit der Klage eines verärgerten Kunden beschäftigt, wie srf.ch berichtete. Er wollte Sunrise dazu verpflichten, schriftliche Kündigungen zuzulassen. Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein.
Nach Einschätzung vom K-Tipp ist diese Klausel in den AGB nicht rechtsgültig (K-Tipp 17/2023, Bezahlartikel). PCtipp hat bereits berichtet, dass der K-Tipp überlegt, vor Gericht zu ziehen. «Dieses Mal kämpfen wir gegen die Kündigungs-Schikane von Sunrise GmbH. (…) Sunrise ist Spitzenreiter bezüglich Klagen der K-Tipp-Leser», hiess es im Oktober in einem LinkedIn-Post des Magazins.
Und jetzt ist klar: Der K-Tipp wird als Konsumentenschutzorganisation mit einer Klage die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Sunrise gerichtlich überprüfen lassen. «Es geht um die Frage, ob Sunrise schriftliche Kündigungen ausschliessen darf», heisst es in einem LinkedIn-Post von Konsumenteninfo-Redaktorin Mirjam Fonti. Mehr dazu in diesem Bezahl-Artikel.
Und diese Klage könnte gute Chancen haben, denn Bundesgerichtsurteile sind nur im jeweiligen Verfahren verbindlich. Wie Rechtsanwalt Martin Steiger gegenüber PCtipp auf Anfrage erklärte, sei es wie folgt: Dass das Bundesgericht laut SRF-Bericht auf die Beschwerde nicht eingetreten ist, bedeutet, dass die Beschwerde nicht abgewiesen wurde. Es ist damit in der Sache noch keine Entscheidung erfolgt. «Wir werden der Begründung entnehmen können, wieso ein Nichteintreten erfolgt ist. In jedem Fall sehe ich bei diesem Stand durchaus die Möglichkeit für weitere Klagen und schliesslich Beschwerden am Bundesgericht», so Steiger weiter.