12.07.2006, 00:00 Uhr

EU verdonnert Microsoft zu 280,5 Mio. Euro Strafe

Die EU-Kommission hat heute ihre Entscheidung im Kartellverfahren gegen Microsoft bekannt gegeben. Demnach wird der Softwarekonzern zu einem täglichen Bussgeld von 1,5 Mio. Euro verurteilt und die Erfüllung der Auflagen wiederholt eingefordert. Die Strafe wird rückwirkend ab 15. Dezember 2005 berechnet, in Summe ergeben sich 280,5 Mio. Euro Zwangsbusse. "In der heutigen Entscheidung stellt die Kommission fest, dass Microsoft die Auflagen nicht vollständig erfüllt hat", heisst es in der Aussendung der EU-Kommission. Sollte Microsoft weiterhin seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, ist eine Erhöhung des verhängten Zwangsgeldes ab 31. Juli 2006 auf drei Mio. Euro pro Tag vorgesehen. "Die Kommission ist verpflichtet die Einhaltung der EU-Vorschriften zu gewährleisten und ich habe stets meine Entschlossenheit betont, im Falle von Microsoft die Erfüllung der Auflagen aus der Entscheidung der Kommission vom März 2004 durchzusetzen", erklärte die zuständige Kommissarin Neelie Kroes. "Ich bedaure, dass Microsoft sein rechtswidriges Verhalten auch zwei Jahre nach dieser Entscheidung weiter fortsetzt, obwohl das Gericht Erster Instanz entschieden hat, dass der Einspruch Microsofts keine aufschiebende Wirkung hat." Unter diesen Umständen bliebe ihr keine andere Möglichkeit, als ein Zwangsgeld zu verhängen. "Kein Unternehmen steht über dem Gesetz. Alle Unternehmen, die in der EU tätig sind, müssen sich an die EU-Vorschriften halten und ich hoffe sehr, dass die neuesten, von Microsoft vorgelegten technischen Unterlagen, endlich den Auflagen entsprechen und keine weiteren Zwangsgelder erforderlich sind", so Kroes. Ob Strafzahlungen den gewünschten Effekt zeigen, wird sich erst herausstellen. Joachim Jakobs, Sprecher der Free Software Foundation Europe (FSFE) http://www.fsfeurope.org zeigt sich jedenfalls skeptisch, zu begrüssen sei die Strafe jedoch allemal. "Der Softwareriese wird erst zur lückenlosen Offenlegung der Schnittstelleninformationen bereit sein, wenn das Ausmass an finanziellen und imagemässigen Kratzern für den Konzern zu gross sein wird", so Jakobs. "Sehr begrüssenswert ist auch die Tatsache, dass sich die Kommisson gleich eine Straf-Perspektive gesetzt hat, für den Fall, dass die Auflagen wieder nicht erfüllt werden", meint der FSFE-Sprecher. Bereits im März 2004 hat die EU-Kommission den Konzern zu einer Rekordstrafe von 497 Millionen Euro verurteilt. Zusätzlich wurde eine Reihe von Auflagen verhängt. So musste der Konzern eine Windows-Version ohne Media Player anbieten und Wettbewerbern den Code von mehreren Software-Schnittstellen offen legen. Nach Ansicht der EU hat Microsoft seit der ersten Rekordstrafe zu wenig an seinem monopolistischen Marktauftreten geändert und ist der Forderung nach einer teilweisen Öffnung seiner Programme für kleinere Mitbewerber nicht nachgekommen. Der Konzern streitet dies ab und hat gegen diese Entscheidung Einspruch beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingelegt, was allerdings keine aufschiebende Wirkung hat. (bbs)



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