Datennutzung 01.12.2021, 09:46 Uhr

Einigung erzielt: EU feiert Daten-Governance-Gesetz

Mit dem Daten-Governance-Gesetz soll die gemeinsame Nutzung von Daten zwischen den Mitgliedstaaten gestärkt werden. Nun haben sich Vertreter des Rates der Mitgliedstaaten mit einem Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments auf eine gemeinsame Position geeinigt.
(Quelle: symbiot/Shutterstock)
Die rasant steigenden Datenmengen von Unternehmen und Behörden sollen künftig besser zum Vorteil von Wirtschaft und Gesellschaft genutzt werden können. Vertreter des Rates der Mitgliedstaaten einigten sich nun mit einem Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments auf eine gemeinsame Position zum sogenannten Daten-Governance-Gesetz, wie beide Seiten in Brüssel bestätigten. Es war im vergangenen Jahr von der Europäischen Kommission vorgeschlagen worden.
Ziel des Gesetzes ist es, durch eine verstärkte Nutzung von Daten Innovationen im Bereich der künstlichen Intelligenz, Medizin oder Mobilität voranzubringen. Im Gesundheitswesen tragen Daten beispielsweise zu einer besseren Versorgung bei, ermöglichen bessere personalisierte Behandlungen und helfen bei der Heilung seltener oder chronischer Krankheiten. Im Verkehrsbereich können Mobilitätsdaten zur Optimierung des Nahverkehrs genutzt werden.
Zugleich soll mit dem Gesetz sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger die Kontrolle über ihre Daten behalten. Dies soll auch auf Bürger zutreffen, die ihre Daten freiwillig zur Verfügung stellen.
"Es geht darum, die richtigen Voraussetzungen für einen vertrauensvollen Datenaustausch im Einklang mit unseren europäischen Werten und Grundrechten zu schaffen", sagte die Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager zu der politischen Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten. Man schaffe nun ein sicheres Umfeld, in dem Daten zum Nutzen der Gesellschaft und der Wirtschaft zwischen Sektoren und Mitgliedstaaten ausgetauscht werden könnten.

„Solider Grundstein für faire Datenwirtschaft“

Die CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler sagte, es sei gelungen, einen soliden Grundstein für eine faire und vertrauenswürdige Datenwirtschaft in Europa zu legen. Die EU stehe am Anfang des Zeitalters der künstlichen Intelligenz und um nicht abgehängt zu werden, werde Europa vor allem mehr Daten benötigen. "Unsere Einigung mit den Mitgliedstaaten sorgt für die notwendigen Bedingungen, um die gut gefüllten Datensilos, die es überall in der EU gibt, aufzubrechen und zügig anzuzapfen", erklärte die Berichterstatterin des Europaparlaments.
Als ein konkretes Beispiel für Änderungen nannte Niebler die geplanten neuen Regeln für Datenmarktplätze ("Datenmittlerdienste"). Sie sehen vor, dass Datenmarktplätze ausschliesslich als neutrale Mittler auftreten sollen.
In der Praxis bedeutet dies laut Angaben von Niebler, dass eine Plattform, die beispielsweise den Handel mit Sensorendaten von landwirtschaftlichen Geräten wie Traktoren, Sprühgeräten oder Erntemaschinen organisiert, diese Daten nicht für eigenen Zwecke wie zum Beispiel die Entwicklung von hauseigenen Produkten für den Agrarsektor einsetzen darf.
Dadurch soll gewährleistet werde, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer von Daten darauf vertrauen könnten, dass ihnen durch das Datenteilen kein Wettbewerbsnachteil durch die Verwendung ihrer Daten durch Dritte entsteht.
Der für die Partei Volt im EU-Parlament sitzende Abgeordnete Damian Boeselager wies zudem darauf hin, dass über das neue Gesetz ein "Dateninnovationsrat" eingesetzt werden soll. Dieser werde dazu beitragen, Leitlinien für europäische Datenräume inklusiv und fair festzulegen, erklärte der Deutsche. Die Regeln für die Interoperabilität und Übertragbarkeit von Daten sollten von allen Interessenträgern in der EU gestaltet werden und nicht von exklusiven Gruppen einzelner Mitgliedstaaten.
Darüber hinaus äusserte sich der zur Grünen-Fraktion gehörende Abgeordnete erfreut darüber, dass auch Behörden nun mehr Klarheit darüber bekommen sollen, wie sie Daten austauschen können.
Die politische Einigung zu dem auch unter der Abkürzung DGA (Data Governance Act) bekannten Gesetz muss nun noch vom Rat der Mitgliedstaaten und von der Vollversammlung des Parlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie.




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