"GDPR Enforcement Tracker"
12.02.2020, 09:01 Uhr
12.02.2020, 09:01 Uhr
DSGVO: Alle Bussgelder und Verstösse auf einen Blick
In Deutschland ist derzeit H&M am DSGVO-Pranger: Der Modehändler steht im Verdacht, unter anderem private Gesundheitsdaten von Mitarbeitern gespeichert zu haben. Wer ansonsten noch im Visier der EU-Datenschutzbehörden war und ist, zeigt der "GDPR Enforcement Tracker".
Mehr Transparenz in Sachen DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) will der "GDPR Enforcement Tracker" bieten. Die Webseite der Berliner Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle, eine Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern, enthält eine Liste und Übersicht aller Bussgelder und Strafen, die an Firmen von Datenschutzbehörden innerhalb der EU im Rahmen der Allgemeinen Datenschutzverordnung der EU (GDPR, DSGVO) verhängt wurden. Dargestellt werden können jedoch nur die Bussgelder, die veröffentlicht wurden.
Die Liste lässt sich nach Land, Behörde, Kontrollinstanz und Art des Verstosses filtern. Für Deutschland beispielsweise zeigen die aktuellsten zehn Ergebnisse Bussgeldbescheide gegen Delivery Hero, Knuddels.de oder gegen die Deutsche Wohnen SE in Höhe von 14,5 Millionen Euro - das Immobilienunternehmen hat aber bereit Widerspruch eingelegt.
Auch N26 wurde belangt - die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hatte gegen die App-Bank wegen DSGVO-Verstössen 50.000 Euro Geldbusse verhängt.
Spannend sind auch Suchen nach Firmen wie "Google": Dem Konzern wurden in Frankreich wegen Verstössen 50 Millionen Euro aufgebrummt. Unter anderem seien Informationen zur Verwendung der erhobenen Daten und dem Speicher-Zeitraum für die Nutzer nicht einfach genug zugänglich.
Die DSGVO gilt seit 25. Mai 2018. Sie regelt im Kern die Verarbeitung personenbezogener Daten etwa durch Firmen, Organisationen oder Vereine. Dadurch sollten Nutzer die Hoheit über ihre Daten bekommen. Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Zudem müssen Unternehmen und Organisationen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen.