28.05.2012, 00:00 Uhr
Deutscher Hightech-Verband BITKOM gegen Verteuerung von USB-Sticks und Speicherkarten
Der Hightech-Verband BITKOM hat die drohende Verteuerung von USB-Sticks und Speicherkarten scharf kritisiert. Bis zu zwei Euro Sonderabgaben pro verkauftes Speichermedium werden ab dem 1. Juli von mehreren Verwertungsgesellschaften gefordert (Zentralstelle für private Überspielungsrechte/ZPÜ, VG Wort und VG Bild-Kunst). Damit sollen legale Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten werden. Bisher betrug die Kopierabgabe zehn Cent, für BITKOM-Mitglieder acht Cent. Diese Übereinkunft zwischen den Verwertungsgesellschaften und BITKOM hatte die ZPÜ Ende 2011 aufgekündigt. ?Die neue Forderung der ZPÜ könnte zahlreiche USB-Sticks um bis zu 30 Prozent verteuern?, kritisiert BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Ein Beispiel: Markenartikel mit einer mittleren Speicherkapazität von 8 Gigabyte sind im Handel schon für rund 5 Euro erhältlich. Künftig droht in diesem Fall eine Preissteigerung um etwa 1,50 Euro.
Konkret fordern die Verwertungsgesellschaften für USB-Sticks und Speicherkarten mit bis zu vier Gigabyte eine Abgabe von 91 Cent. Auf leistungsfähigere USB-Sticks sollen 1,56 Euro Abgaben fällig werden, bei Speicherkarten über vier Gigabyte sogar 1,95 Euro. ?Diese Mondtarife stehen in keinem Verhältnis zum Verkaufspreis. Ein fairer Interessenausgleich zwischen Verbrauchern, Rechteinhabern und Wirtschaft sieht anders aus?, erklärte Rohleder. Der BITKOM beabsichtigt daher, vor einer Schiedsstelle gerichtlich gegen die Forderung der Verwertungsgesellschaften vorzugehen. (ph) http://www.bitkom.org
Siehe auch: SWICO kritisiert Konsumentenorganisationen wegen Urheberrechtsgebühren
Konkret fordern die Verwertungsgesellschaften für USB-Sticks und Speicherkarten mit bis zu vier Gigabyte eine Abgabe von 91 Cent. Auf leistungsfähigere USB-Sticks sollen 1,56 Euro Abgaben fällig werden, bei Speicherkarten über vier Gigabyte sogar 1,95 Euro. ?Diese Mondtarife stehen in keinem Verhältnis zum Verkaufspreis. Ein fairer Interessenausgleich zwischen Verbrauchern, Rechteinhabern und Wirtschaft sieht anders aus?, erklärte Rohleder. Der BITKOM beabsichtigt daher, vor einer Schiedsstelle gerichtlich gegen die Forderung der Verwertungsgesellschaften vorzugehen. (ph) http://www.bitkom.org
Siehe auch: SWICO kritisiert Konsumentenorganisationen wegen Urheberrechtsgebühren