22.11.2007, 00:00 Uhr

ComCom: Swisscom muss schnellen Bitstromzugang anbieten

Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) verpflichtet Swisscom, den schnellen Bitstromzugang - entsprechend dem Willen des Parlamentes - während vier Jahren anzubieten. Swisscom muss den Mitbewerbern ein Angebot mit kostenorientierten Preisen vorlegen, da sie bei dieser Zugangsvariante marktbeherrschend ist. Dass die Swisscom marktbeherrschend ist, hat auch die Wettbewerbskommission (WEKO) in einem Gutachten festgehalten, das sie zuhanden der ComCom erstellt hat.
Das Parlament hatte sich bei der Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) für die Marktöffnung auf der letzten Meile ausgesprochen und unter anderem die vollständige Entbündelung und den schnellen Bitstromzugang ins FMG aufgenommen. Beim schnellen Bitstromzugang weigerte sich die Swisscom jedoch im März 2007, den Konkurrenten ein Preisangebot vorzulegen. Die Swisscom begründete dies mit der aus ihrer Sicht fehlenden Marktbeherrschung. Aus diesem Grund reichte Sunrise im April 2007 bei der ComCom ein Zugangsgesuch ein mit dem Ziel, einen Grundsatzentscheid zur Frage der Marktbeherrschung zu erwirken.
Was ist der schnelle Bitstromzugang (oder "Bitstream Access")?
Beim schnellen Bitstromzugang stellt die marktbeherrschende Anbieterin selbst eine Breitbandverbindung übers Kupferkabel von der Anschlusszentrale zum Kunden her. Diesen Breitbandzugang können andere Anbieterinnen zu kostenorientierten Preisen mieten. (ph) http://www.bakom.ch http://www.comcom.admin.ch



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