Werbung auf der Webseite
30.06.2017, 07:05 Uhr
BGH urteilt im Oktober über Zigarettenwerbung im Internet
Gelten in Sachen Werbung für die Website eines Unternehmens die gleichen strengen Regeln wie für Nachrichtenportale? Die Frage beschäftigt den deutschen Bundesgerichtshof (BGH) im Fall von Zigarettenwerbung im Internet.
Die Frage, wann Zigarettenwerbung im Internet erlaubt ist, hat am Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Die Verbraucherzentralen haben einen niederbayerischen Tabakhersteller verklagt. Sie störten sich an einem Werbefoto auf der Homepage des Unternehmens. Darauf waren vier gut gelaunte junge Leute mit Zigaretten, Schnupftabak und einer Pfeife zu sehen. Aus Sicht der Verbraucherschützer verstösst das gegen das Tabakwerbeverbot.
Wegen der Gefahren für die Gesundheit darf in Zeitungen, Zeitschriften und Magazinen nicht fürs Rauchen geworben werden. Das Verbot gilt auch "in Diensten der Informationsgesellschaft". Darunter fallen Nachrichtenportale im Internet. Die Frage ist, ob für die Website eines Unternehmens die gleichen strengen Regeln gelten.
Für den Unternehmer führte BGH-Anwalt Jörg Semmler ins Feld, dass das Foto für den Besucher der Seite nicht überraschend komme. Sie sei wie ein "virtuelles Geschäftslokal". Für die Verbraucherschützer verwies BGH-Anwalt Peter Wassermann darauf, dass nicht nur Raucher die Seite besuchten. Es sei beispielsweise auch denkbar, dass sich jemand dort über Stellenangebote informieren wolle. Ihr Urteil wollen die Karlsruher Richter erst am 5. Oktober verkünden (Az. I ZR 117/16).