Münchner Webwoche
16.06.2015, 07:52 Uhr
Markenrecht für Firmengründer
Wie können Unternehmen ihre Marke nennen? Welche Faktoren müssen Firmengründer hierbei beachten? Antworten hierauf gab Fachanwältin Heidi Messer im Rahmen der Münchner Webwoche.
In Deutschland sind 780.000 Marken in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen. Jährlich kommen etwa 60.000 neue Marken hinzu. Doch was genau ist eine Marke und wie kann man herausfinden, welcher Markenname geschützt werden kann? Was müssen Unternehmensgründer beachten, wenn sie eine Marke schützen möchten? Heidi Messer, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht, gab im Rahmen der Münchner Webwoche Antworten.
Zunächst einmal gibt es verschiedene Markentypen:
- Die Wortmarke,die aus Wörtern, Zahlen, Buchstaben oder weiteren Schriftzeichen besteht, wie zum Beispiel "VW" oder "Microsoft"
- Eine Wortbildmarke ist eine Kombination zwischen textlichen und grafischen Elementen in einer Darstellung. Beispiel ist das Wort Nike inklusive dem typischen Haken-Logo
- Des Weiteren gibt es abstrakte Farbmarken, die geschützt werden können, wie das Magenta der Telekom
- Hörmarken können durch die Einreichung von Noten geschützt werden. Ein Beispiel wäre hier der Jingle der Telekom
- Slogans, wie beispielsweise Audis "Vorsprung durch Technik", können ebenfalls durch das Markenrecht geschützt werden
Kosten und Möglichkeiten einer Markenregistrierung
Eine Markenanmeldung für Deutschland kostet 300 Euro und beinhaltet drei Klassen. Für jede weitere Anmeldung einer Klasse müssen 100 Euro investiert werden. Insgesamt gibt es 45 Klassen (34 Warenklassen und elf Dienstleistungsklassen). Die Schutzdauer erstreckt sich über einen Zeitraum von zehn Jahren. Eine europaweite Markenanmeldung beläuft sich auf 1.000 Euro. Um sich in der Schweiz einen Markennamen schützen zu lassen, muss sich das Unternehmen an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf wenden und dort eine IR-Marke (international registrierte Marke) eintragen lassen. Die IR-Marke erstreckt sich auf ausgewählte Länder. Um eine solche Marke anmelden zu können, benötigt man allerdings zuerst eine Basismarke - zum Beispiel in Deutschland.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, vor Anmeldung genau zu prüfen, welche Klassen benötigt werden. Für jede registrierte Marke gibt es eine fünfjährige Benutzungsschwundfrist. Das bedeutet, dass, insofern eine eingetragene Marke fünf Jahre nicht genutzt wurde, auch andere einen Anspruch an diesem Markennamen geltend machen können. Hierdurch soll verhindert werden, dass sich jemand zahlreiche Markennamen schützen lässt, ohne sie zu nutzen.
Folgende Faktoren können Schutzhindernisse darstellen:
1. Fehlende Unterscheidungskraft
2. Für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
3. Ersichtliche Irreführungsgefahr
4. Verstoss gehen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung
5. Hoheitszeichen wie zum Beispiel Staatsflaggen
2. Für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
3. Ersichtliche Irreführungsgefahr
4. Verstoss gehen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung
5. Hoheitszeichen wie zum Beispiel Staatsflaggen
Bevor ein Unternehmen eine Marke schützt, benötigt es allerdings zunächst eine Idee. Daraufhin sollte es sich eine Markenstrategie überlegen, gefolgt von einer intensiven Markenrecherche. Hierzu können die Datenbank der DPMA, das Internet, die Datenbank der WIPO und auch Unternehmensregister herangezogen werden, ehe es zu einer Eintragung kommt. Wichtig ist, dass es zu keiner Verwechslungsgefahr mit anderen Marken kommt. Diese liegt dann vor, wenn die Marken entweder identisch, verwechselbar oder in irgendeiner Form miteinander in Verbindung gebracht werden können.