05.04.2006, 00:00 Uhr

Bundesrat: Botschaft zur Bundesbeteiligung an Swisscom verabschiedet

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Bundesbeteiligung an der Swisscom AG zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Der Hauptpunkt der Reform ist eine Änderung des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes (TUG), die dem Bundesrat die Kompetenz zum Verkauf der Bundesbeteiligung überträgt. Wie in der Botschaft ausgeführt werde, brauche Swisscom für eine erfolgreiche Entwicklung im dynamischen Telekommunikationsmarkt Handlungs- und Gestaltungsspielräume. Nur so könne sie den sich abzeichnenden Rückgang ihrer Umsätze im Inlandgeschäft kompensieren und attraktive Arbeitsplätze in der Schweiz beibehalten. Dazu müsse sie unternehmerische Risiken eingehen können. Der Bund sei hierfür nicht der richtige Aktionär, wie der Bundesrat mitteilte. Mit der Abgabe der Bundesbeteiligung könne er nicht nur seine finanziellen Risiken reduzieren; vielmehr könnten mit dieser Vorlage auch wichtige volkswirtschaftliche Chancen wahrgenommen werden. Deshalb unterstütze auch Swisscom die vollständige oder zumindest die teilweise Abgabe der Bundesbeteiligung. (ph) http://www.admin.ch http://www.swisscom.ch



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