Bundesrat 01.03.2025, 19:47 Uhr

Neue strategische Ziele für Innosuisse

Der Bundesrat hat die strategischen Ziele für Innosuisse, die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung, für die Jahre 2025–2028 verabschiedet.
(Quelle: Pixabay)
Durch Innosuisse fördert der Bund die wissenschaftsbasierte Innovation. In der Förderperiode 2025–2028 werden die bestehenden Förderangebote grundsätzlich weitergeführt und wo nötig konsolidiert. Zudem wird sich Innosuisse bei der «Swiss Quantum Initiative» engagieren.

Die Förderung von Innovationsprojekten stellt weiterhin das Kerngeschäft von Innosuisse dar. Sie zielt auf den direkten Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis und darauf, dass Unternehmen weiterhin in Forschung und Entwicklung investieren und Innovationen erfolgreich auf den Markt bringen. In den Jahren 2025 bis 2028 sollen mindestens 50 Prozent der Fördermittel in die klassische Projektförderung fliessen, bei der Forschungs- und Industriepartner gemeinsam innovative Vorhaben realisieren. Parallel dazu führt Innosuisse die in den letzten Jahren eingeführten Instrumente - namentlich die Innovationsprojekte von Start-ups und die Flagship-Initiative - weiter. Auch bei der Förderung des Unternehmertums und von Start-ups sowie beim Wissens- und Technologietransfer sollen die Instrumente weitergeführt und wo nötig konsolidiert oder optimiert werden.

Neu wird sich Innosuisse an der nationalen Initiative zur Förderung der Quantenwissenschaften «Swiss Quantum Initiative» engagieren und Schweizer Unternehmen mit Innovationsvorhaben in diesem Bereich gezielt unterstützen.

Zudem soll Innosuisse ihre Fördertätigkeit systematisch auf Wirkungsziele ausrichten und die Wirkungsmessung noch stärker zur Optimierung der Förderinstrumente einsetzen.

Innosuisse ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist in ihrer Organisation und Betriebsführung selbstständig und führt eine eigene Rechnung. Der Bundesrat führt Innosuisse mit strategischen Zielen. Diese sind auf die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025-2028 abgestimmt. Die Aufsicht des Bundesrates erfolgt durch die jährliche Überprüfung der Zielerreichung auf Basis der Berichterstattung des Verwaltungsrates. Der Bundesrat hat dazu Indikatoren und Kennzahlen vorgegeben.



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