Wohnungsvermittlung 22.03.2021, 05:45 Uhr

Nach Gerichtsurteil: AirBnB-Privatvermietern droht Ärger mit dem Finanzamt

Bislang hatten Vermieter, die ihre Wohnungen privat über Vermittlungsbörsen im Netz angeboten haben, vom Finanzamt wenig zu befürchten - die DSGVO schützte sie vor Nachforschungen. Doch das hat sich nach einem Urteil nun offenbar geändert.
(Quelle: Shutterstock/AlesiaKan)
AirBnB und andere Portale wie FeWo-Direkt oder 9flats haben ein neues Geschäftsmodell auf die Strasse gebracht - und für beträchtlichen Wirbel gesorgt. Denn jetzt kann jeder Privatmann ohne grossen Aufwand Zimmer und Wohnungen kurzfristig vermieten.
Den Behörden ware AirBnB schnell ein Dorn im Auge, nicht nur witterten sie unliebsame Konkurrenz für die mit Verordnungen und Bestimmungen durchregulierten Hotellerie. Oft versäumten es die Hobby-Vermieter auch, ihre Mieteinnahmen bei der Steuer anzugeben. Ein analoges Problem kennen die Finanzbehörden bei Verkäufen über eBay.

DSGVO schützte Vermieter

Bislang konnten sich die Anbieter bei AirBnB jedoch relativ sicher fühlen, denn mit Verweis auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verweigerten die Betreiber regelmässig, die Daten ihrer Kunden an die Behörden zu übergeben. Das machte den Behörden quasi unmöglich zu verfolgen, wer in welchem Umfang Zimmer vermietete.
Dies, so berichtet der Anwalt Christopher Arendt, hat sich jedoch gründlich geändert. Nachdem das Bundeszentralamt für Steuern 2020 einen entsprechenden Brief an die AirBnB-Zentrale in Irland verschickt hatte, wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet, das im September 2020 mit dem Urteil endete, dass zunächst nur AirBnB steuerrelevante Daten seiner Kunden an das Finanzamt Hamburg herausgeben muss. Dieses Amt dient als Repräsentant für alle deutschen Finanzämter, die Auskünfte von AirBnB fordern.

"Kontrollmaterial von AirBnB"

Ein halbes Jahr nach dieser Entscheidung machen die Finanzbehörden jetzt Ernst. Der Kanzlei Acconsis in München, für die Arendt tätig ist, liegt ein Schreiben des Finanzamtes Hamburg vor, in dem einem säumigen Vermieter die Einleitung eines Strafverfahrens angekündigt wird, dabei geht es um nicht angegebene Mieteinkünfte aus dem Jahr 2014. Die Behörde beruft sich dabei auf "Kontrollmaterial aus einer Gruppenanfrage an das Online-Portal Airbnb".
Vermieter, die in den letzten zehn Jahren Wohnungen über Online-Portale vermietet und Erlöse daraus in ihrer Steuererklärung nicht angegeben haben, sollten nach Einschätzung von Arend jetzt unverzüglich handeln, um ein Strafverfahren abzuwenden. Bei der Gelegenheit müssten sie allerdings auch klären, ob ihre Vermietung gegebenenfalls gegen andere Auflagen verstossen hat, zum Beispiel die Wohnraumzweckentfremdung.



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