Flüchtlinge am PoS: Kommunikation mit Händen und Füssen

Die SMS weist auf die drohende Abschaltung hin

Schwieriger wird es, wenn der Flüchtling gerade erst in Deutschland angekommen ist und noch kein offizielles Dokument – etwa von Sozialamt, Melde- oder Ausländerbehörde – erhalten hat. Für diese Fälle hat sich die Bundesnetzagentur mit der Bundesregierung im Herbst 2015 darauf geeinigt, zunächst Name, Geburtsdatum und Adresse der Erstaufnahmeeinrichtung für die Kartenfreischaltung zu speichern.
Nach spätestens drei Monaten erhalten die Kunden dann eine SMS in englischer und arabischer Sprache mit der Aufforderung, die Daten neu registrieren zu lassen – sonst wird die Karte gesperrt. „Diese Nachregistrierung führen wir an all unseren Vertriebs-Outlets durch, also auch im Fachhandel“, sagt Thorsten Höpken, Unter­nehmenssprecher von Vodafone. Das Prozedere ist indes noch recht neu: „Anfang Februar haben wir die ersten SMS verschickt, die ersten Abschaltungen werden wir in den nächsten Tagen vornehmen.“ Vodafone rechnet damit, dass der grösste Teil der betroffenen Prepaid-Karten zunächst deaktiviert wird. „Eine Reaktivierung ist jedoch nach der Registrierung problemlos möglich“, so Höpken.
Einigen Händlern ist die Kartenschaltung für Flüchtlinge dennoch nicht ganz geheuer. „Bislang hat bei Prepaid ja kein Betreiber danach gekräht, wenn ein Name oder eine Adresse falsch sind. Aber das könnte sich durchaus ändern, wenn mal etwas passiert“, so Benjamin Jäkel. Aydin Kütük zumindest kann auch Kollegen verstehen, die Geschäfte mit dieser Personengruppe ablehnen: „Man weiss ja nicht, ob man bei schweren Verbrechen aufgrund einer falschen Legitimation in die Mithaftung hineingezogen wird.“ Allerdings: Dieses Argument gilt letztlich für Einheimische und Ausländer gleichermassen.



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