Patentantrag
22.07.2015, 04:03 Uhr
Apple will den Kontostand seiner Kunden prüfen
Apple hat einen neuen Patentantrag eingereicht. Dieser beinhaltet eine Kontrolle des Kontostands - zu Werbezwecken. Apple-Pay-Zahlungen werden aber nicht gespeichert
Eine neu geplante Werbestrategie von Apple sieht vor, die Liquidität eines Nutzers zu prüfen und ihm seinem Kontostand entsprechende Werbeanzeigen aufs Mobiltelefon zu liefern. Es soll so möglich sein, dem Anwender nur Werbeanzeigen zu Produkten zu zeigen, die er sich auch tatsächlich leisten kann. Das wiederum erhöht die Chance, dass der Nutzer auf die Werbung reagiert und einen Kauf tätigt.
Mögliche Quellen zur Ermittlung des Guthabens kann die Abrechnung des Telkos, sein Online-Kauf-Verhalten oder auch seine Kreditwürdigkeit sein.
Apple-Pay-Zahlungen werden nicht gespeichert
Das hauseigene E-Payment-System Apple Pay wäre eine Möglichkeit, wie die Bezahlung dieser Produkte erfolgen könnte. Cupertino betont aber, dass alle Zahlungen, welche mit Apple Pay vorgenommen werden, privat sind. Apple selbst habe keine Möglichkeit, die Zahlungsflüsse zu verfolgen.
Grundsätzlich passt dieser Patent-Antrag gar nicht ins Konzept von Apple, dessen Oberhaupt Tim Cook sich bereits mehrmals kritisch zur Datenschutzpolitik der Konkurrenz geäussert hat.
Es gilt jedoch zu beachten: Bis anhin handelt es sich lediglich um einen Patent-Antrag. Erteilt wurde das Patent noch nicht.
Mögliche Quellen zur Ermittlung des Guthabens kann die Abrechnung des Telkos, sein Online-Kauf-Verhalten oder auch seine Kreditwürdigkeit sein.
Apple-Pay-Zahlungen werden nicht gespeichert
Das hauseigene E-Payment-System Apple Pay wäre eine Möglichkeit, wie die Bezahlung dieser Produkte erfolgen könnte. Cupertino betont aber, dass alle Zahlungen, welche mit Apple Pay vorgenommen werden, privat sind. Apple selbst habe keine Möglichkeit, die Zahlungsflüsse zu verfolgen.
Grundsätzlich passt dieser Patent-Antrag gar nicht ins Konzept von Apple, dessen Oberhaupt Tim Cook sich bereits mehrmals kritisch zur Datenschutzpolitik der Konkurrenz geäussert hat.
Es gilt jedoch zu beachten: Bis anhin handelt es sich lediglich um einen Patent-Antrag. Erteilt wurde das Patent noch nicht.